Mai 202024
 

(in English below, en francais au-dessous)

Vor wenigen Tagen öffnete das Conservatoire National de Véhicules Historiques (CNVH) in Diekirch/Luxemburg seine Pforten, um die Retrospektive über den berühmten französischen Automobildesigner Robert Opron zu zeigen. Unter dem Titel “Die Zärtlichkeit des Absoluten” präsentiert die Ausstellung rund 20 Fahrzeuge, für die Opron verantwortlich zeichnete, kombiniert mit persönlichen Zeichnungen, Entwürfen und auch “Maquettes”, Konzepten von Opron in kleinerem Maßstab, und erzählt auch in vielen Details die Geschichte der Entwicklung einzelner Modelle.

“Die Zärtlichkeit des Absoluten” – Dieses aussagekräftige Zitat von Robert Opron offenbart eine tiefgreifende philosophische Sichtweise des Automobildesigns und -schaffens.

Hier drückt er die Idee aus, dass wahre Meisterwerke des Automobildesigns eine Art “Zärtlichkeit” oder Liebe zum Detail in ihrer Konzeption und Umsetzung beinhalten.

Es ist die Vorstellung, dass hinter dem äußeren Erscheinungsbild eines Autos eine tiefe, fast romantische Verbindung zwischen Designer und Werk besteht. Diese “Zärtlichkeit des Absoluten” erinnert daran, dass ein außergewöhnliches Automobildesign nicht nur eine Aneinanderreihung von Formen und Linien ist, sondern ein Ausdruck von Hingabe und Leidenschaft für die Schaffung von etwas wirklich Außergewöhnlichem.

Es ist eine Aufforderung, Perfektion und Eleganz im Design zu schätzen, die über das Praktische hinausgehen und das Automobil zu einer Kunstform erheben.

Die Sonderausstellung im Nationalen Museum für historische Fahrzeuge (CNVH) in Diekirch / Luxemburg würdigt Leben und Werk des Designers, der als eines der großen kreativen Genies des letzten Jahrhunderts gilt.

Die Retrospektive ist ein gemeinsames Projekt von

* Amicale Robert Opron, einer Vereinigung, die sich für die Erhaltung des Wissens über Robert Opron und sein Schaffen einsetzt
* Conservatoire National de Véhicules Historiques (CNVH)
* L’Aventure Peugeot Citroën DS und sein Conservatoire Citroën, die Sammlung des Erbes der Marke
* Amicale Citroën Internationale (ACI), die Vereinigung aller Citroën-Autoclubs weltweit
* André Citroën-Club, Deutschlands größter Club für Citroën-Fahrzeuge von 1919 bis heute

sowie unter der Schirmherrschaft des luxemburgischen Kulturministeriums.

Wir laden Sie ein, diese Retrospektive bis zum 11. Mai 2025 zu erleben.

Weitere Informationen zu Eintrittskarten, Anreise usw. findet sich auf der Website des Museums:

https://www.cnvh.lu/

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A few days ago, the Conservatoire National de Véhicules Historiques (CNVH) in Diekirch/Luxembourg opened its doors to host the retrospective about the famous french automobile designer Robert Opron. Under the title “The Tenderness of the Absolute”, the exhibition will present about 20 vehicles for which Opron signed responsible, combined with personal drawings, designs and also “maquettes”, smaller-scaled concepts by Opron.

“The tenderness of the absolute” – This powerful quote by Robert Opron reveals a profound philosophical view of automotive design and creation.

Here he expresses the idea that true masterpieces of automotive design contain a kind of “tenderness” or attention to detail in their conception and implementation.

It is the idea that behind the outward appearance of a car there is a deep, almost romantic connection between designer and work. This “tenderness of the absolute” is a reminder that an exceptional automotive design is not just a string of shapes and lines, but an expression of dedication and passion for creating something truly extraordinary.

It is a call to appreciate perfection and elegance in design that goes beyond the practical and elevates the automobile to an art form.

The special exhibition at the national historic vehicle museum (CNVH) in Diekirch / Luxembourg pays tribute to the life and work of the designer, who is considered one of the great creative geniuses of the last century.

The retrospective is a joint project of

* Amicale Robert Opron, an association dedicated to the preservation of knowledge about Robert Opron and his creations
* Conservatoire National de Véhicules Historiques (CNVH)
* L’Aventure Peugeot Citroën DS and its Conservatoire Citroën, the collection of the heritage of the brand
* Amicale Citroën Internationale (ACI), the association of all Citroën car clubs world-wide
* André Citroën-Club, Germany’s biggest enthusiast club for Citroën vehicles from 1919 until today

and under the patronage of the Ministry of Culture of Luxembourg.

We invite you to experience this retrospective until 11-May-2025.

For more details on tickets, travel, etc., please visit the museum’s website:

https://www.cnvh.lu/

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Il y a quelques jours, le Conservatoire National de Véhicules Historiques (CNVH) de Diekirch/Luxembourg a ouvert ses portes pour accueillir la rétrospective consacrée au célèbre designer automobile français Robert Opron. Sous le titre “La tendresse de l’absolu”, l’exposition présentera une vingtaine de véhicules dont Opron est l’auteur, ainsi que des dessins personnels, des conceptions et des “maquettes”, des concepts à plus petite échelle réalisés par Opron.

“La tendresse de l’absolu” – Cette puissante citation de Robert Opron révèle une profonde vision philosophique de la conception et de la création automobiles.

Il exprime ici l’idée que les véritables chefs-d’œuvre du design automobile contiennent une sorte de “tendresse” ou d’attention au détail dans leur conception et leur mise en œuvre.

C’est l’idée que derrière l’apparence extérieure d’une voiture, il existe un lien profond, presque romantique, entre le concepteur et l’œuvre. Cette “tendresse de l’absolu” nous rappelle qu’un design automobile exceptionnel n’est pas seulement une suite de formes et de lignes, mais l’expression d’un dévouement et d’une passion pour la création de quelque chose de vraiment extraordinaire.

C’est un appel à apprécier la perfection et l’élégance d’un design qui va au-delà de l’aspect pratique et élève l’automobile au rang d’art.

L’exposition spéciale au musée national des véhicules historiques (CNVH) de Diekirch / Luxembourg rend hommage à la vie et à l’œuvre du designer, considéré comme l’un des grands génies créatifs du siècle dernier.

La rétrospective est un projet commun de

* l’Amicale Robert Opron, association dédiée à la préservation des connaissances sur Robert Opron et ses créations
* Conservatoire National de Véhicules Historiques (CNVH)
* L’Aventure Peugeot Citroën DS et son Conservatoire Citroën, la collection du patrimoine de la marque
* Amicale Citroën Internationale (ACI), l’association de tous les clubs automobiles Citroën dans le monde.
* André Citroën-Club, le plus grand club allemand de passionnés de véhicules Citroën de 1919 à nos jours

et sous le patronage du Ministère de la Culture du Luxembourg.

Nous vous invitons à découvrir cette rétrospective jusqu’au 11 mai 2025.

Pour plus de détails sur les billets, le voyage, etc., veuillez consulter le site web du musée:

https://www.cnvh.lu/

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland
Mai 162024
 

SITZUNGSPROTOKOLL 15. MÄRZ 2024, Paul-Löbe-Haus, Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB
Carsten Müller begrüßt die Runde und eröffnet die Sitzung mit dem Verweis auf aktuelle Ausgaben des ADAC-Oldtimerratgebers vor dem Saal. Sollte der Wunsch nach einer höheren Anzahl bestehen sollte, kann Johann König unter johann.koenig@adac.de kontaktiert werden.

TOP 2 eFuel-Update
Ralf Diemer | Geschäftsführer eFuel Alliance e.V.
Ralf Diemer beginnt seine Ausführungen mit der Vorstellung des eFuel Alliance e.V. und verweist auf die erarbeitete Präsentation, die dem Protokoll beiliegt. Sie führt zu zentralen Aspekten aus und enthält die wesentlichen Daten zur Thematik.

Auffällig ist, dass großes Interesse japanischer Unternehmen an einer Mitgliedschaft in der eFuel Alliance besteht, die ursächlich durch die dezidierten eFuel-Strategie der japanischen Regierung zu begründen ist. eFuels werden dort als zentrale Importprodukte definiert, so dass großes Interesse an Thema und Herstellern besteht. Das verdeutlicht, dass ein globaler Wettbewerb besteht.

Anknüpfend an die Ausführungen zur PAK-Sitzung im Juni 2023 betont Ralf Diemer, dass seither auf europäischer Ebene eine Reihe von Entscheidungen gefallen sind. Es fehlen noch Vorschläge oder Regulierungen, zum Einsatz von eFuels in Verbrennern. Obwohl die Überarbeitung der europäischen Richtlinie zur Nutzung Erneuerbarer Energien, RED III, besser als die derzeit geltende RED II ist, wäre hier ein ambitionierter eFuel-Ansatz deutlich wünschenswert gewesen.

Wünschenswert wäre es auch, wenn viele bestehende Rechtsunsicherheiten und zu restriktive Maßnahmen in den Delegierten Rechtsakten ausgeräumt würden, denn die Delegierten Rechtsakte sind 1:1 umzusetzen. Unbestimmte Rechtsbegriffe, die nicht final definiert sind, schaffen bei der Umsetzung eine Rechtsunsicherheit, die im Zweifel Investitionen verhindern oder Produkte aus Europa fernhalten.

Ein weiteres Themenfeld ist in diesem Kontext das unausgereifte Zertifizierungssystem der Europäischen Union. Das führt zu Skandalen mit falsch zertifizierten Kraftstoffen, weil etwa einige außereuropäische Hersteller den Zertifizierungsbehörden an den Produktionsstandorten selbst die Einsicht und Kontrolle verweigern und dennoch nach Europa exportieren können. Diese Mängel der Zertifizierung hat direkte wirtschaftliche Folgen für die Hersteller in Europa.

Gefragt wird, ob Nutzfahrzeuge, die mit HVO100 unterwegs sind, einen Mautvorteil bekommen werden. In der Antwort darauf wird bekräftigt, dass sich die Branche dafür und für steuerliche Anreize für den Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe einsetzt, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Vorteile beschlossen sind. Aber die Branche wird sich weiter dafür einsetzen, denn die Frage kann in Deutschland, aber müsste in Europa geklärt werden. Carsten Müller bekräftigt, dass die Frage der Brennstoffbesteuerung dringend geklärt werden muss und es schon heute bewährte Rückvergütungsinstrumente oder noch vereinfachter mit einem Digitalen Zwilling. Grundsätzliches Ziel muss es sein, die Nachfrage zu steigern. Vom DEUVET wird betont, dass dort auch der Fokus auf den Einsatz der Kraftstoffe bei historischen Fahrzeugen gelegt wird und skizziert einige bestehend Problemfelder.

Matthias W. Birkwald hebt hervor, dass wir nach 2035 überhaupt die Möglichkeit erhalten könnten, Neufahrzeuge mit klimaneutralen Kraftstoffen zu betreiben, ist dem Einsatz des Bundesverkehrsministers zu verdanken. Anschließend wird von ihmnach dem Stand der angekündigten eFuel-Tankstelle in Berlin sowie nach einem Überblick zur Anzahl von eFuel-Tankstellen in Deutschland. Ralf Diemer betont, dass es Bestrebungen zu dieser Tankstelle in Berlin gab, die wohl aber noch nicht zu einem Ergebnis geführt hätten. Ursächlich dafür sind wahrscheinlich eine Fülle von Problemen – von der Genehmigung über Produktionsmengen usw. Tatsache ist, in allen Bereichen bewegt sich etwas und es lässt sich ein stufenweiser Hochlauf. Dieser wird jedoch nicht dazu führen, dass diese klimaneutralen Kraftstoffe in 2024 an zahlreichen Tankstellen in Deutschland getankt werden können – ausgenommen ist davon die HVO100-Situation, die sich positiver darstellt. Ein Grundproblem wird sein, dass bei den eFuels bis 2030 von deutlich höheren Produktionskosten als bei fossilen Kraftstoffen auszugehen ist. Daher
sind die Regulierung, Rechtssicherheit und Vereinfachung so entscheidend.

Carsten Müller greift das Thema Tankstelle Berlin auf und berichtet, dass sich die Kooperation zwischen dem Unternehmen und dem Tankstellenbetreiber kurz nach der Ankündigung zerschlagen hat. Zum Thema HVO100 verweist Carsten Müller auf Italien und der breiten Verfügbarkeit an Tankstellen, die dort sogar im Abgabepreis 10 Cent unter fossilem Diesel liegen. Roland Kaiser führt zur Tankstelle in Berlin aus, dass das Unternehmen P1 viele Ankündigungen und Zusagen nicht eingehalten habe. Er bietet darüber hinaus an, dass die Ergebnisse zweier Bachelorarbeiten zu eFuels und HVO100, die gerade finalisiert werden, in einer der Folgesitzungen vorgestellt werden können. In diesen Arbeiten geht es nicht um die Verträglichkeit der synthetischen Kraftstoffe, die ist längst unstrittig, sondern um konkrete Auswirkung, wie etwa auf Leistung, Verbrauch, Geräusch und Abgase. Peter Stein appelliert, dass wir im Bereich der Regulierung mutig vorangehen, an den Industriestandorten möglichst ambitioniert agieren und nicht die verschiedenen innovativen Produkte gegeneinander ausspielen.

Ralf Diemer führt abschließend aus, dass bei einem Interesse an einen Bezug von eFuel für bestimmte Projekte oder Tests, der eFuel-Alliance e.V. über die Homepage (www.efuel-alliance.eu) kontaktiert werden kann. Diese Anfrage wird automatisch an die produzierenden Mitgliedsunternehmen geleitet, die dann Kontakt aufnehmen und Details besprechen.

TOP 3 Abschaltung der UKW-Frequenzen
Peter Diehl | kfz-betrieb
Peter Diehl berichtet zum Thema „Abschaltung der UKW-Frequenzen“ und deren Auswirkungen auf den Bereich der historischen Fahrzeuge. Die grundlegende Frage wäre: hinnehmen oder widerprechen? Die verwendete Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

Nachdem das Thema allgemein betrachtet und vom Referenten skizziert wurde, werden Pro und Contra einer Abschaltung gegenübergestellt. Für die Abschaltung sprechen die finanziellen Einsparungen der Sender und die Nutzbarkeit der Frequenzen durch andere
Anwendungen. Gegen die Abschaltung ist die Tatsache hervorzuheben, dass noch millionenfach UKW-Radiogeräte in Benutzung sind – in Privatwohnungen, in Fahrzeuge usw. Dagegen sprechen ebenfalls die nicht flächendeckende Verfügbarkeit der Digitalstandards DAB und DAB+, oder ein Katastrophenfall und dem dann möglicherweise erforderlichen Rückgriff auf analoge Technik, zumal die Mittelwellen seit 2015 abgeschaltet sind. Im spezifischen Fahrzeugbereich wird DAB+ selbst in modernen Fahrzeugen häufig nur als Sonderausstattung angeboten. Auch wird der Verkehrsfunk über UKW-Frequenzen angeboten. Im Fahrzeug sind jedoch einige Kompensationsmöglichkeiten verfügbar. So bieten spezialisierte Unternehmen markenspezifische oder markenspezialisierte Retrogeräte, an.

Im PAK zu klärende Fragen, wäre die Positionierung der Szene zur Abschaltung, wobei die Oldtimerszene und ihre Interessen hierbei wahrscheinlich nicht das primäre Problem wären, sondern das Thema Katastrophenschutz einen höheren Stellenwert einnimmt. Solange es keine flächendeckenden Angebote in diesem Bereich geben wird, sieht Sebastian Groehl keine Abschaltungsgefahr. Zum nächsten Jahr wird diese sicherlich nicht umgesetzt. Andreas Keßler unterstützt die Ausführung des Vorredners und geht nicht von der Abschaltung vor dem Jahr 2032 aus, möglicherweise sogar später. Er bietet eine technische Vorführung im PAK-Kreis an, um zu verdeutlichen, dass der Eingriff in historische Radios nicht sehr tief ist oder sein muss, um sie für den digitalen Standard einsatzfähig zu bekommen und das technische Kulturgut zu retten. Das erleichtert die Diskussion. In einer der nächsten Sitzung wird es zu dieser Vorführung kommen. Matthias W. Birkwald fragt, ob UKW-Radios überhaupt noch in Neuwagen verbaut würden. Das bestätigt die Runde. Darüber hinaus führt er aus, dass in dem aktuellen Finanzbericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die Mittel für UKW bis ins Jahr 2032, auch wenn die Beträge in diesem Zeitraum abschmelzen, noch enthalten sind.

TOP 5 Bestandsprognose historischer Fahrzeuge
Martin Zabel | DEUVET
Dr. Ekkehard Pott | DEUVET
Der Tagesordnungspunkt wird vorgezogen. Martin Zabel und Dr. Ekkehard Pott skizzieren Ergebnisse einer eigenen Studie zum prognostizierten Oldtimerbestand in der Zukunft. Die verwendeten Folien liegen dem Protokoll bei.

Die Studie beleuchtete die mögliche Entwicklung bis in das Jahr 2040 unter der Berücksichtigung von vier Kernthemen: der Bestandsentwicklung Der Fahrzeuge Ü30 und der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen-Zulassung, der Entwicklung der Fahrleistungen, derCO2-Emissionen sowie der Schadstoffemissionen (der Kohlenwasserstoffe (HC) sowie der Stickstoffe (NOx)). Erkennbar ist der Trend, dass das Fahrzeugalter und die Nutzungsdauer der Fahrzeuge in den letzten Jahren stetig zunehmen. Es wird prognostiziert, dass der Anteil der Fahrzeuge Ü30 im Bestand des Jahres 2024 etwa 5 Prozent betragen wird. Es wird erwartet, dass entsprechend die absolute Zahl der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen steigen wird – auf etwa 3 Prozent des Gesamtbestandes. Wichtig hierbei: Der relative Anteil der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen wird jedoch abnehmen. Die Fahrleistung aller Ü30 Fahrzeuge wird bis 2040 nicht über 0,5 Prozent der Jahresfahrleistung aller Pkw ansteigen. Der CO2 Emissionsanteil aller Ü30 Fahrzeuge wird bis 2040 bei deutlich unter 1 Prozent der gesamten liegen CO2 Emissionen.

Es wird die Fragen nach dem Hintergrund der angenommenen Bestandsdaten gefragt, ob beispielsweise nicht nur die produzierten Stückzahlen, sondern auch der demografische Wandel berücksichtigt wurde. Dr. Ekkehard Pott führt dazu aus. Der demografische Wandel wurde nicht berücksichtigt. Wenn dieser mit in der Studie berücksichtigt würde, ist davon auszugehen, dass die hier präsentierten Zahlen zum Gesamtbestand der Ü30-Fahrzeuge und der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen im Jahr 2040 mit hoher Wahrscheinlichkeit geringer sein werden. Die verwendeten Daten basieren im Wesentlichen auf KBA-Daten. Matthias W. Birkwald unterstützt den Ansatz der Analyse auf Basis der Bestandsdaten ausdrücklich. Aus dem Plenum wird betont, dass die Studie erneut belegt, dass die immer wieder von Gegnern geschürte Angst der „Oldtimerschwemme“ nicht nur ausreichend widerlegt ist, sondern jeder Grundlage entbehrt.

TOP 6 Verschiedenes
Sachstand Kfz-Steuer-H-Kennzeichen
Carsten Müller | MdB
Der Tagesordnungspunkt wird vorgezogen. Carsten Müller berichtet, dass der Bericht des Bundesrechnungshofes zu den H-Kennzeichen bis auf weiteres nicht auf der Tagesordnung des Rechnungsprüfungsausschusses zu finden ist. Mehrere Fraktionen haben Widerspruch signalisiert. Auch wenn die härtesten Kritiker in der jüngsten Vergangenheit deren falsche Argumente nicht wiederholt haben, ist weiterhin Vorsicht geboten. Die Mitglieder des PAK werden entsprechend beobachten und handeln sowie weiter sensibilisieren, sobald es erforderlich wird.

Bericht Authentizität Nachbau historischer Fahrzeuge
Carsten Müller | MdB
Carsten Müller nimmt Bezug auf die entsprechenden Ausführungen der vergangenen Sitzung. In der einschlägigen Presse tauchen immer wieder einige Verlautbarungen auf. Es ist anzunehmen, dass die Anklageerhebung in Baden-Württemberg bevorsteht. Aktuell hat sich ein Verein gegründet, der die Frage der Authentizität von historischen Fahrzeugen als Vereinsziel hat und sich dabei ausdrücklich nicht auf den Typ W198 beschränken, sondern weiter Fahrzeuge und Hersteller in den Fokus nehmen will.

Mögliche Besichtigung Bio-Raffinerie-Zeitz
Carsten Müller | MdB
Über einen fachkundigen Journalisten wurde das Angebot unterbreitet, die Bio-Raffinerie Zeitz zu besichtigen. Terminvorschläge wurden an den PAK bereits versendet. Carsten Müller bittet um eine Rückmeldung bis zum 22. März an sein Berliner Büro. Der Terminvorschlag mit der höchsten Resonanz würde ausgewählt und bekannt gegeben. Wichtig ist: Die Anreise wird in Eigenregie zu gewährleisten sein. – Im Nachgang der Sitzung ergab sich eine Verschiebung der Besichtigung auf einen Zeitpunkt später im Jahr. Roland Kayser führt zum Thema Nachwuchs aus und berichtet aus seinen Erfahrungen. Er hat einen Azubi heute mitgebracht. Christian Bollerhof berichtet von seiner Motivation, sich zum Oldtimermechaniker ausbilden zu lassen. Familiär durch die Oldtimersammlung seines Vaters vorbelastet sowie persönlichen Erfahrungen aus einem dualen Studium „Automobilmanagement“ wurde die Leidenschaft für die Werkstatt erkannt – ganz speziell jedoch für historische Fahrzeuge. Es fällt auf, dass etwa in der Berufsschule, der etwas andere Ansatz und das andere Verständnis zu Fahrzeugen wahrgenommen wird. Roland Kayser ergänzt, dass zum „Mechatroniker“ ausgebildet wird, da es den Ausbildungsberuf des „Oldtimermechaniker“ nicht gibt. Deswegen bieten die IHKs für Auszubildende zusätzliche Lehrgänge an, die besondere Befähigungen, die in Oldtimerwerkstätten durch die alltägliche Arbeit nicht abgedeckt werden können, angeboten werden.

TOP 4 Vorstellung “Classic meets Future”
Tom Fischer | Initiative “Classic meets Future”
Tom Fischer stellt sich und das von ihm aufgebaute Unternehmen vor. Das Thema Nachwuchs ist seit einigen Jahren sehr präsent, denn seit einigen Jahren wurde immer intensiver festgestellt, dass der aktuelle Ausbildungsberuf des Mechatronikers nicht mehr den Anforderungen der Oldtimerwerkstätten entspricht. Daher wurde vor drei Jahren die Initiative „Classic meets Future“ gestartet. Die genutzte Präsentation erstellte dem Protokoll bei.

„Classic meets Future“ bildet sich aus einer Gruppe von Unternehmern mit Werkstätten, die an klassischen Fahrzeugen arbeiten, Besitzern von klassischen Fahrzeugen sowie Repräsentanten von Verbänden, die die „Oldtimer-Szene“ unterstützen. Unterstützt wird die Initiative von der Technischen Hochschule Rosenheim. Beim Thema Fachkräftemangel wurden wesentliche Probleme identifiziert: Viele Unternehmer geben altersbedingt ihr Geschäft auf, ohne einen Nachfolger zu haben. Darüber hinaus gehen viele erfahrene Mitarbeiter in den Ruhestand, ohne ihr Wissen an Jüngere weitergeben zu können. Dieser Wissensverlust ist schwer zu kompensieren. Für die Sektor der Oldtimerwerkstätten existiert kein geregeltes oder spezifisches Berufsbild, für das sich interessierte junge Menschen bewerben können. In der Folge fehlen dann wieder Nachfolger als Unternehmer. Diese Entwicklung tritt in einer Phase auf, in der die Anzahl der klassischen Fahrzeuge weiter zunimmt und sich gegenläufig zur Abnahme des Wissens und der Fachkräfte entwickelt.

„Classic meets Future“ ist international vernetzt – Österreich, Belgien, Schweiz, Frankreich, England, auch mit den USA. Unser Ziel ist es, Wege zu entwickeln zu Qualifizierung und neuen motivierten Fachkräften für unsere Werkstätten, deren spezifische Ausbildungsmöglichkeit durch eine Anpassung des Ausbildungsberufs an moderne Gegebenheiten verloren gegangen ist. Die persönlichen Erfahrungen zeigen, dass in unseren Werkstätten attraktive Ausbildungs- und Arbeitsplätze angeboten werden können und denen eine hohe Anzahl von motivierten, technikaffinen Interessentinnen und Interessenten demgegenüber stehen.

Aus der PAK-Runde werden vergleichbare Erfahrungen zur Ausbildungssituation geschildert. Es zeigt sich, dass die „Classic meets Future“ eine sehr erfolgreiche und musterhafte Initiative ist, die durch ihre umfassende Komplexität eine sehr geeignete Blaupause in diesem Bereich darstellt. Matthias Kemmer berichtet, dass auf Grundlage des Berufsbildungsgesetz die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer die Berufsbilder entwickeln.

In der Regel sind das sehr aufwendige Prozesse, die dann über das Ministerium und die Kultusministerkonferenz abgesegnet wird. In den vergangenen Jahren gab es über den ZDK ein Pilotprojekt eine Zusatzqualifizierung in Oldtimerbereich, die auf freiwilliger Basis angeboten wurde. Über dieses Projekt haben in ganz Deutschland von Aurich bis Bayern 250 junge, motivierte Leute diesen Verbandsabschluss gemacht. Das Projekt wurde richtigerweise durch den Berufsbildungsabschluss eingestellt, da es so nicht umsetzbar war, denn die Absolventin oder der Absolvent kann nicht vom Vorkriegsfahrzeug, über das Motorrad, das Nutzfahrzeug, den Rennsportklassiker bis hin zum Youngtimer alles beherrschen. Die Bandbreite historischer Fahrzeuge ist zu groß. Aber, aus dieser Erkenntnis heraus hat der Berufsbildungsausschuss in Bonn und in Zusammenarbeit mit den Zentralverband Deutsches Handwerk zum Jahreswechsel 2019/2020 den Restaurator im Kfz-gewerbe etabliert und auch verordnet.

Seit 2020 existiert auf Masterebene ein staatlich anerkannter Berufsabschluss im Oldtimerhandwerk. Der Restaurator im Handwerk war keine neue Erfindung. Diesen gibt es in anderen Gewerken bereits seit über 60 Jahren. Dieser Abschluss ist als Weiterbildungsprüfung konzipiert, d.h. Zugangsvoraussetzungen ist zunächst einmal grundsätzlich der Meisterbrief in einem Kfz-Gewerbe. Möglicherweise kann der PAK bei einem bekannten Henne-Ei-Problem helfen. Tatsache ist: Interessenten fragen uns, an welcher Handwerkskammer die Kurse angeboten werden und die Ausbildung vorangetrieben werden könnten. Die können wir aber nicht benennen, weil die Kammern für die Einrichtung und Durchführung der Weiterbildung entsprechenden Aufwand betreiben müssten und dazu berechtigterweise fragen, welche konkrete Anzahl Interessierter diesen Kurs besuchen wird. Der ZDK sucht nach Möglichkeiten, diesen Kurs modular aufzubauen und möglicherweise analog zum Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) anzubieten. Es wird die Zuversicht zum Ausdruck gebracht, dass wir mit Unterstützung und nach mittlerweile 20 Jahren nun, mit einem Zeithorizont von drei bis fünf Jahren, eine Grundlagenqualifikation umsetzen können.

Die Frage, wie das Problem aktuell lösbar ist, ist nicht einfach zu beantworten. Tom Fischer rät dringend zur Vernetzung bestehender Projekte, denn von den soeben geschilderten Pilotprojekten war bislang nichts bekannt. Holger Hahn rät als erstes zu einem Statement des PAK, dass wir derartige Projekte ausdrücklich unterstützen. Ulf Schulz rät zu einem einfachen Ansatz und verweist auf die Kfz-Mechaniker-Ausbildung in den 90er Jahren, vor den Mechatronikern. Deren damalige Ausbildungsinhalte würden ausreichen, um heute zum Oldtimerexperten werden zu können. Die sich darauf anschließenden Spezialisierungen waren auch damals erforderlich. Er schlägt vor, sich vertieft darüber Gedanken zu machen, wie vorhandenes Wissen konserviert werden kann. Tom Fischer hält entgegen, dass die heutigen Ausbildungsinhalte sich grundlegend unterscheiden. Die Wissenskonservierung wird von der Initiative angestrebt und auch über die Stärkung des Netzwerks und der Szene vorangetrieben. Von Matthias Kemmer kommt der Einwurf, dass diese Diskussion seit über 20 Jahren geführt würde und nicht die Inhalte das Problem sind, sondern der gesetzliche Rahmen und die Frage zu den Kosten. Realistisch ist, dass bei einem Fahrzeuganteil von 0,5 Prozent am Fahrzeugbestand wird der Gesetzgeber keine Sonderregelung im Ausbildungsbereich einführen. Wichtig ist, Grundlagen in der Ausbildung zu schaffen, beispielsweise über den Restaurator im Kfz-Gewerbe, und anschließend über Spezialisierung, die Fertigkeiten weiterzugeben und zu bewahren.

Wenn das vorher angesprochene Henne-Ei-Problem gelöst werden kann, wäre das ein riesiger Fortschritt. Robert Schramm unterstützt das Empfehlungsschreiben an die Kammern, um nicht die Akzeptanz für das Berufsfeld zu verlieren. Ivo Konzag spricht das Thema Motivation für junge Leute an. Die Ursachen sind vielfältig, fangen beim Vorhandensein und dem Standort der Werkstätten an, geht über den finanziellen Aufwand einer Ausbildung und geht bis zu den finanziellen Mittel für Gehalt der Azubis und Gesellen. Carsten Müller schlägt vor, sich zum Thema noch einmal zusammensetzen, beispielsweise in der übernächsten Sitzung, bis dahin beteiligte Verbände und Organisationen, wie den ZDH, gezielt anzusprechen und zur Sitzung einzuladen. Gefragt wird, wer von den hier Interessierten sich an der Aufarbeitung der Thematik beteiligt und die Kernpunkte aufarbeitet. Nach der Sitzung erfolgt die Koordination über Tom Fischer. Kontaktvermittlung erfolgt nach der unmittelbar nach Sitzung oder über das Büro von Carsten Müller.

Ulf Schulz regt an, die nächste Sitzung des PAK vom Freitag in die Woche vorzuziehen. Nach Absprache unter den Vorstandsmitgliedern wird Dienstag, 11. Juni 2024 zwischen 12:00 und 14:30 Uhr vorgeschlagen, um dann anschließend eine mögliche Ausfahrt zu organisieren.

Peter Diehl berichtet zum Sachstand zum Bleiverbot auf europäischer Ebene. Die Petition ist noch immer online, aber hat schon Erfolge erzielt. Es gibt eine mündliche Information von der Direktion Ökosysteme 1 der EU-Kommission zu Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, dass in nächster Zeit keine Aufnahme des Metalls Blei in den Anhang XIV der EU-Chemikalienverordnung geben wird. Er verweist auf die Formulierung “in nächster Zeit, die zur weiteren Wachsamkeit auffordert. Daher sollte die ECHA-Arbeitsgruppe im PAK die Arbeit zwar ruhen lassen, aber sich nicht auflösen, um schnell reaktiviert und wieder einsatzfähig zu sein. Signalisiert wurde auch, sollte es doch zu einem Bleiverbot kommen, sollen auf jeden Fall Ausnahmen für das Handwerk eingeführt werden. In unserem Kontext könnte dann dem H-Kennzeichen auch wieder eine höhere Bedeutung zukommen.

Ralph Grieser bezieht sich auf die vorherige Sitzung des PAK und die Diskussion um Authentizität von historischen Fahrzeugen. In den letzten Monaten haben sich zahlreiche weitere Fälle ergeben. Die individuellen Fragestellungen von Eigentümern, Sachverständigen, Prüforganisationen, Versicherungen etc. pp. Verlangen verschiedene Antworten. Aus diesem Grund befindet sich ein Oldtimer-Schutzverband zur sicheren Identifikation ‚echter‘ Oldtimer und der Wahrung des historischen Kulturguts in Gründung. Ein One-Pager dazu liegt dem Protokoll bei. Bei Fragen oder Anregungen dazu ist jederzeit ein Kontakt über die Mailadresse kontakt@oldtimer-schutzverband.de möglich.

Christian Sauter schließt die Sitzung. Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet statt am Dienstag, 11. Juni 2024 statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden hierzu rechtzeitig eingeladen.

Anhänge:

Sachstand PFAS uÜberblick März 2024

TOP 2 – eFuel Alliance

TOP 3 – Abschaltung der UKW-Frequenzen

TOP 4 – Classic meets Future

TOP 5 – DEUVET Oldtimerprognose

TOP 6 – Oldtimer Schutzverband

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland
Mai 122024
 

In Zusammenarbeit mit der Citroën Deutschland GmbH und einer Reihe von Engagierten aus der deutschen und internationalen Citroën-Szene ist ein sehr gelungener Rückblick auf herausragende Modelle von Citroën sowie der Geschichte des Unternehmens entstanden.

Die Dreharbeiten, die “Pallasfilm” (sic!) im Auftrag von Citroën durchführte und die u.a. durch die Amicale Citroën & DS Deutschland begleitet wurden, erstreckten sich über mehrere Wochen und unzählige Drehorte und vermitteln im Bild und Ton vielfältige Einblicke in das Leben der Marke Citroën, mit alten wie neuen Modellen.

Das Video:

Viel Spaß – und Genuss!

Mai 102024
 

Der vor vier Jahren von der AG Historische Fahrzeuge entwickelte Flyer „Wir lieben Oldtimer“ wird in einer frisch aktualisierten Fassung nachproduziert.

Die 5 Kernargumente hier noch einmal herausgearbeitet – empfehlenswert für alle, die ein historisches Fahrzeug besitzen, aber auch für diejenigen, die sich für Fakten rund um das Hobby auf 4 Rädern interessieren:

* Oldtimer machen etwa 1,2 % des gesamten Kfz-Bestandes aus.

* Oldtimer-Fahrzeuge haben sehr geringe Laufleistungen. Laut Studien werden jährlich nur etwa 1.500 km pro Fahrzeug zurückgelegt. Damit machen historische Fahrzeuge weniger als 0,2 % der Laufleistung des gesamten Fahrzeugbestandes aus.

* Oldtimer-Fahrer zeichnen sich durch defensive und rücksichtsvolle Fahrweise aus.

* Oldtimer werden in der Regel in der Freizeit, also außerhalb der Stoßzeiten, genutzt.

* Der Großteil der gefahrenen Kilometer wird auf Überlandfahrten mit touristischem Charakter oder auf dem Weg zu Oldtimertreffen absolviert.

Auf der Rückseite des Flyers findet sich eine kleine Kulturgeschichte der Mobilität, die nicht nur für die jüngeren Familien-Mitglieder ganz interessant sein könnte.

Die Mitglieder der AGHF:

Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V.
www.adac.de/klassik
klassik@adac.de

Allgemeiner Schnauferl-Club Deutschland e.V. (ASC-D)
www.asc-schnauferlclub.de
dmittwoch@motorpresse.de

Automobilclub von Deutschland e.V.
www.avd.de
avd@avd.de

Bundesverband Historische Landtechnik Deutschland e.V. – BHLD
www.bhld.eu
info@bhld.eu

Deutscher Automobil-Veteranen Club e.V.
www.davc.de
info@davc.de

DEUVET Bundesverband Oldtimer – Youngtimer e.V.
www.deuvet.de
info@deuvet.de

Initiative Kulturgut Mobilität e.V.
www.kulturgut-mobilitaet.de
derosa@kultur-mobil.org

Nutzfahrzeug Veteranen Gemeinschaft e.V.
n-v-g.de
info@n-v-g.de

Veteranen-Fahrzeug-Verband e.V.
www.veteranen-fahrzeug-verband.de
sekretariat@veteranen-fahrzeug-verband.de

Der Flyer kann u.a. über die ADAC Klassik nachbestellt werden.

Hier ist er zum Download:


Jan 112024
 

(english below, en francais au-dessous)

Das französische Auktionshaus Artcurial bietet auch in diesem Jahr eine Reihe interessanter Fahrzeuge bei der diesjährigen Auktion im Rahmen der Retromobile 2024 Paris an, darunter einige Citroën:

1962 Citroën 2CV Sahara
1990 Citroën 2CV Charleston
1962 Citroën Ami 6 Berline
1958 Citroën DS 19
1963 Citroën DS 19 Cabriolet
1970 Citroën DS 21 ie Cabriolet
2009 Citroën DS 3 WRC
1966 Citroën HY Camping-Car Currus et Velosolex

Neben den bekannten Klassikern sind insbesondere der DS3 WRC und ein 2CV Charleston von 1990 mit 6.000km und in sehr schönem Originalzustand hervorzuheben.

Artcurial Website Retromobile 2024: www.artcurial.com

Viel Glück den Teilnehmern der Auktion!

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The French auction house Artcurial is once again offering a number of interesting vehicles at this year’s Retromobile 2024 Paris auction, including several Citroën.

1962 Citroën 2CV Sahara
1990 Citroën 2CV Charleston
1962 Citroën Ami 6 Berline
1958 Citroën DS 19
1963 Citroën DS 19 Cabriolet
1970 Citroën DS 21 ie Cabriolet
2009 Citroën DS 3 WRC
1966 Citroën HY Camping-Car Currus et Velosolex

In addition to the well-known classics, the DS3 WRC and a 2CV Charleston from 1990 with 6,000 km from new and in very nice original condition deserve special mention.

Artcurial website Retromobile 2024: www.artcurial.com

Good luck to the auction participants!

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La maison de vente aux enchères française Artcurial propose à nouveau un certain nombre de véhicules intéressants lors de la vente aux enchères Rétromobile 2024 Paris de cette année, dont plusieurs Citroën.

1962 Citroën 2CV Sahara
1990 Citroën 2CV Charleston
1962 Citroën Ami 6 Berline
1958 Citroën DS 19
1963 Citroën DS 19 Cabriolet
1970 Citroën DS 21 ie Cabriolet
2009 Citroën DS 3 WRC
1966 Citroën HY Camping-Car Currus et Velosolex

Outre les classiques bien connus, la DS3 WRC et une 2CV Charleston de 1990 avec 6 000 km d’origine et dans un très bel état d’origine méritent une mention spéciale.

Artcurial @ Retromobile 2024: www.artcurial.com

Bonne chance aux participants à la vente !

Dez 212023
 

Liebe Citroën-Fans,

wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu. Und wir alle haben im Jahr 2023 einige wichtige Meilensteine erlebt, die es sich lohnt, kurz zu reflektieren.

Zunächst einmal sehen wir, dass für die meisten von uns die lebensbedrohliche Variante der Pandemie nun hinter uns liegt – und wir scheinen wieder zu einem normalen Leben zurückzukehren. Dies hat es Tausenden von uns ermöglicht, beim 2CV World Meeting in Délémont/Schweiz, dem ACI-Event des Jahres 2023, zusammenzukommen. Es war wirklich schön, viele bekannte Gesichter wiederzusehen und das 75-jährige Jubiläum eines der ikonischsten Fahrzeuge zu feiern, das Citroën je gebaut hat!

Was “unsere Hausmarke” Citroën betrifft, so hat auch hier ein Umbruch stattgefunden. Wir haben Preissenkungen von bis zu 6.000 Euro in einem eher schwierigen Markt und unter Umweltauflagen gesehen. Die neue Positionierung der Marke Citroën, die in diesem Jahr angekündigt wurde, hat sich auch in der Präsentation des neuen ë-C3 niedergeschlagen, einem vollelektrischen Fahrzeug mit großartigen Design- und Leistungsparametern zu einem Preis ab 23.300 Euro: Viele von uns und wichtige Analysten glauben, dass diese Strategie eine deutlich verbesserte Verkaufschance und Zukunft für Citroën schaffen wird. Stellantis kündigte in ihren letzten Quartalsberichten auch große Gewinnspannen an, viel besser als andere europäische Wettbewerber – gute Zeichen für unsere mobile Zukunft.

Die Zukunft hat uns ebenfalls eingeholt – die “Generative AI”-Technologie (künstliche Intelligenz) ist das “New Kid on the Block” und wird unser Leben beeinflussen – und hat es bereits. Ihr prominentester Vertreter “ChatGPT” kann nun direkt vom Mobiltelefon aus zuhören, ist vor wenigen Tagen in das erste Modell von DS Automobiles als Sprachassistent integriert, und fast in Echtzeit in den Dialog mit dem/der Einzelnen eintreten. Apps wie Midjourney, Stable Diffusion und andere ermöglichen Multimedia-Kreationen innerhalb von Sekunden, und dies ohne künstlerische Kenntnisse. Die beigefügte Weihnachtsgrußkarte wurde in weniger als einer Minute erstellt. Täglich entstehen in diesem GenAI-Sektor unzählige neue Geschäftsideen. Schon bald wird uns KI z. B. bei der vorbeugenden Wartung historischer Fahrzeuge unterstützen, wenn Nachrüstgeräte in der Lage sein werden, Anomalien im Motorgeräusch, in den Vibrationen usw. zu erkennen, die auf ein Motorproblem hindeuten – und dabei helfen, größere Reparaturen oder sogar einen Ausfall zu verhindern…

In nicht allzu ferner Zukunft liegen weitere herausragende Jubiläen – u.a. 50 Jahre Citroën CX und 90 Jahre Traction Avant – vor uns, neben dem ICCCR 2024 in Torún/Polen, dem wir mit Spannung entgegensehen. Viele von uns werden wieder zusammenkommen und eine gute Zeit mit Freunden und unseren geliebten Fahrzeugen genießen.

Ein weiteres einzigartiges Projekt ist die kürzlich ins Leben gerufene Initiative “André Citroën au Panthéon”, die von seinem Enkel und unserem ACI-Botschafter Henri-Jacques Citroën vorangetrieben wird. Wir alle können mit unserer Stimme und unserem Netzwerk dazu beitragen, die Petition zu unterzeichnen – wir bitten um Verbreitung Nachricht und Unterstützung dieses besonderen Engagements – danke sehr.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr und wünschen Euch, Euren Familien und Freunden eine wunderbare, erholsame Weihnachtszeit und ein frohes, glückliches neues Jahr. Bleibt gesund und sicher – und fahrt vorsichtig!

Im Namen des ACI-Vorstands
///Stephan Joest.

PS: Zur weiteren Unterhaltung finden anbei eine KI-Kreation, die in weniger als einer Minute mit der RunwayML-App erstellt wurde und ein einige Dekaden altes Citroën CX-Werbefoto animiert… viel Spaß!

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland
Dez 192023
 

Sitzungsprotokoll

10.November 2023, 12:00-17:19 Uhr, Paul-Löbe Haus Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Zu Beginn führt er zu den zahlreichen Interessensbekundungen und Wünschen zur Teilnahme am PAK aus, die ihn und den Vorstand regelmäßig erreichen.

Das ist ein gutes Zeichen für die gut vernetzte und interessierte Szene, aber führt zu einem nicht lösbaren Problem, wenn die Teilnahmewünsche zahlreicher als die verfügbaren Saalplätze sind. Deutlich größere Räume für die Sitzungen sind im Haus kaum verfügbar. Daher muss weiter mit einer Nachrückerliste gearbeitet werden. Vor dem Einstieg in die Tagesordnung verständigt sich der Parlamentskreis auf Freitag, 15. März 2024 um 12:00 Uhr, als den Termin für die nächste Sitzung des PAK. Erneut wird sie im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages durchgeführt werden.

TOP 2 Verbot von Ewigkeitschemikalien und Revision der End-of-Life-Vehicle-Directive
Alex Jan Erdmann | MAHLE Aftermarket GmbH
Hannes Christoph Bächle | MAHLE International GmbH

Hannes Christoph Bächle stellt kurz den Mahle Konzern und sein Betätigungsfeld im Automobilsektor vor. Alex Jan Erdmann hebt Mahles Engagement im Bereich der historischen Fahrzeuge über die Mahle Classic Line hervor, bevor er auf das europäische Verbot der Ewigkeitschemikalien sowie die Überarbeitung der Altfahrzeug-Verordnung dezidiert eingeht. Die verwendete Präsentation liegt dem Protokoll bei. Das Verbot der Ewigkeitschemikalien betrifft mehr als 10.000 hochgiftige Per- und Polyfluoroalkyl-Substanzen, die umfassend auch in Fahrzeugen verwendet wurden – vor allem im Kältemittel. Die Verwendung von alternativem, hoch entflammbarem Propan birgt neben der Herausforderung im Umweltschutz auch eine sicherheitstechnische Herausforderung für Fahrzeuge, Hersteller und Werkstätten.

Ein zweiter PAK-relevanter Punkt ist die Revision der europäischen End-of-life-Direktive. Ziel der Überarbeitung der Altfahrzeugverordnung ist die stärkere Berücksichtigung der E-Mobilität sowie das Verhindern, nicht mehr europäischen Standards entsprechende Fahrzeuge auf andere Kontinente zu Verschiffen und dort unsachgemäß zu betreiben oder zu entsorgen. Vorteil der Überarbeitung ist der erkennbare Schwerpunkt auf die Wiederverwertung und Aufarbeitung als Beitrag zur Ressourcenschonung. Kritisch zu bewerten sind die neuen bürokratischen Formalitäten, die der Vorschlag beinhaltet. Auch im Bereich der Ersatzteile steht derzeit zu befürchten, dass der Revisionsentwurf wertvolle Bauteile zu schnell und unnötig als Müll deklariert.

In diesen Punkten besteht aus Referentensicht ein Nachbesserungsbedarf. Alex Jan Erdmann beanstandet die im Entwurf der Kommission verwendete Definition der klassischen Fahrzeuge. Diese ist unzureichend und zu eng gefasst, etwa mit den Maßgaben „nicht länger produziert, historisch erhalten und nicht in Hauptkomponenten modifiziert.“ Es sollte zwingend angestrebt werden, eine Überarbeitung im parlamentarischen Prozess zu erreichen.

Der Zeitplan: Gegenwärtig wird der Vorschlag der Kommission im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament (EP) diskutiert, wobei das Europäische Parlament einen Abschluss noch in dieser Legislaturperiode, aufgrund der Vielzahl offener Vorhaben, bereits ausgeschlossen hat. In der Folge werden die parlamentarischen Diskussionen zur Altfahrzeugverordnung nach der Europawahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 weitergeführt werden.

Alexander Gregor erkundigt sich nach Mahles Betätigung im Bereich Wasserstoffbetriebener Verbrennungsmotoren. Hannes Christoph Bächle berichtet von einer Neubefassung mit dem Thema seit ca. sechs Jahren, nachdem Initiativen früherer Jahre an Schwung verloren hatten. Mahle ist aktuell sehr intensiv befasst. Schwerpunkt bilden Nutzfahrzeugprojekte und stationäre Generatoren. Dr. Gundula Tutt greift die Kritik an der verwendeten Definition historischer Fahrzeuge auf. Die desolate Fehlkonstruktion widerspricht allem, was ein historisches Fahrzeug als Kulturgut definiert. Anhand von Beispielen werden Kriterien der Definition widerlegt, etwa der Ausschluss von Modifikationen. Dieses Kriterium würde dazu führen, dass ein Papamobil nie ein historisches Fahrzeug werden könnte, da die Fahrzeuge der Päpste allein aus Sicherheitsgründen deutlich und erkennbar modifiziert sind. Auch das Kriterium, ob ein Fahrzeug noch gebaut wird oder nicht, darf sich nicht auf die Bedeutung eines historischen Kulturgutes selbst auswirken. Ein historisch bedeutendes Fahrzeug ist auch dann kulturhistorisch bedeutend, wenn der Hersteller Modelle der Serie noch immer fertig. Sie betont, dass auf die Unzulänglichkeiten dieser Definition bereits an verschiedenen Stellen und wiederholt hingewiesen wurde. Leider wurde bislang kein Handlungsbedarf gesehen.

Jetzt besteht relevanter Handlungsbedarf und die gesamte Szene sowie die Organisationen, etwa die Verbände und die FIVA, sind gefordert. Peter Diehl verweist in diesem Zusammenhang auf Ausführungen zu weiteren, im Anhang II festgehaltenen Ausnahmen, die ebenfalls im Fokus bleiben müssten. Tiddo Bresters bekräftigt, dass sich die FIVA mit der Thematik befasst und bereits entsprechende Gespräche führt. Im Bewusstsein der gesammelten Erfahrungen im aufwendigen REACH-Prozess schlägt Carsten Müller eine intensive Befassung mit der laufenden Revision der Altfahrzeug-Verordnung vor. Es bedarf einer möglichst breiten Einbindung aller Beteiligten. Der PAK wird mit der AG ECHA, den Gästen von Mahle, der FIVA und der Expertise aus der PAK-Runde das Gespräch mit Bernd Lange auf europäischer Ebene suchen. Die Zeit drängt und praktikable Lösungen im Sinne der Oldtimer sind notwendig.

Mit Bernd Lange soll geklärt werden, ob das Thema in der nächsten Sitzung der European Parliament Historic Vehicle Group behandelt wird bzw. werden kann. Es wird vorgeschlagen, dass jede und jeder, die oder der sich bei dieser Thematik inhaltlich oder organisatorisch einbringen will, im Berliner Büro von Carsten Müller meldet und von hier die koordinierte Ansprache der Mitglieder des Europäischen Parlaments erfolgt. Da die Auswirkungen einer unzureichenden europäischen Gesetzgebung nicht nur die Szene selbst treffen, sondern diese sich auch auf die Wirtschaft auswirken werden, sind Hersteller und Zulieferer einzubinden. Gezielt sollten Verbände, wie etwa der VDA, die europäischen Dachverbände ansprechen, um eine breite europäische Positionierung zu erreichen. Der Vorsitzende regt ein mögliches Treffen der Interessierten und Beteiligten am Rande der vom 31. Januar bis 4. Februar 2024 stattfindenden RetroMobile 2024 in Paris oder der Bremen Classic Motorshow vom 2. bis 4. Februar 2024 an.

TOP 3 Sachstandsbericht „Facharbeitsgruppe ECHA“
Dr. Gundula Tutt | Omnia Restaurierung
Fritz Cirener | Fachbereich Historische Fahrzeuge VDA
Mario De Rosa | Initiative Kulturgut Mobilität e.V.
Peter Diehl | kfz-betrieb

Dr. Gundula Tutt berichtet über den Verfahrensstand und die Aktivitäten der Facharbeitsgruppe ECHA, die sich weiterhin intensiv mit dem Anhang XIV der REACH-Verordnung auseinandersetzt. Der Vorschlag der European Chemicals Agency (ECHA) vom Februar 2022 betrifft die Verwendung metallischen Bleis. Die Anwendung bleihaltiger Legierungen wird mit der Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe europaweit verboten. Nur auf Basis einer erteilten Sondergenehmigung und dem komplexen Nachweis, dass eine Verwendung von Ersatzmaterialien nicht möglich ist, könnte Blei überhaupt weiter verwendet, hergestellt und gelagert werden. Die 90-tägige Einspruchsfrist hat die AG genutzt. Die Arbeitsgruppe arbeitet mit zahlreichen kleineren Verbänden und Restauratoren zusammen, z.B. mit Fachleuten aus dem Orgelbau, den Dombauhütten, den Steinmetzen, den Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugbau, Fachleute für Glasfenster usw., um die breite Notwendigkeit der Weiternutzung von Blei zum Erhalt des Kulturgutes aufzuzeigen. Die Staatsministerin für Kultur und Medien unterstützt in diesem Kontext ausdrücklich den Erhalt historischer Fahrzeuge als Kulturgut. Der Ausschuss für Kulturfragen im Europarat wurde involviert. Das Büro des Vizepräsidenten des Petitionsausschusses im Europäischen Parlament bot Unterstützung an, die besonders wichtig war und ist, um die Verfahren und Prozesse auf europäischer Ebene besser verstehen und nutzen zu können. Es ist zudem gelungen, zunächst sehr skeptische achreferenten im Bundesumweltministerium durch einen intensiven Meinungsaustausch, das Anliegen und die Wichtigkeit einer Ausnahmeregelung für Blei näher zu bringen und insgesamt mehr Verständnis für die Thematik zu wecken. Besonders hervorzuheben ist die gute Zusammenarbeit mit dem Vertreter der FIVA auf europäischer Ebene, die über das Thema Blei hinaus ging.

In der Summe ermöglichte es die verstärkte Zusammenarbeit der AG mit der betroffenen Gemeinschaft, eine große Menge an Informationen und Fakten zusammenzutragen. Auf dieser Basis hat die Arbeitsgruppe nicht nur viele Gespräche und Diskussionen auf allen Ebenen geführt, sondern eine Petition zur Einbringung in das Europäische Parlament erarbeitet. Diese wurde am 23. Mai 2023 und stellvertretend für alle Beteiligten vom Vorsitzenden der Arbeitsgruppe zum Erhalt der Glasfenster, Dr. Ivo Rauch, eingereicht.

Der vollständige Text der Petition wird dem Protokoll angehängt. Die enge Zusammenarbeit hat zudem ermöglicht, diesen Petitionstext in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch vorzulegen. Der Petitionsausschuss des EP wird über die Zulässigkeit der Eingabe am 30. November 2023 entscheiden. Mit der Veröffentlichung kann die Petition von allen unterstützt und online unterzeichnet werden. Wichtig ist, dass die Petition über den PAK hinaus bekannt gemacht wird und breite Unterstützung erfährt. Daher der Aufruf, die Petition über die Netzwerke zu verteilen und breit zu streuen. Jede Mitzeichnung zählt!

Die ECHA hat in der Zwischenzeit die weit mehr als 1.000 Einsprüche allein aus dem Kulturbereich zum Vorschlag ausgewertet und dazu einen Kommentar verfasst. Darin wird eingeräumt, dass der eingeschlagene Weg einer absoluten Verbotsregelung mit eingeschränkter Sondergenehmigung zu Problemen im Kulturgutbereich führen kann. Diese seien nach Sicht der ECHA jedoch, analog zu der bereits bestehenden Lösung bei bleihaltigen Substanzen, lösbar. Diese Einschätzung teilt die AG ausdrücklich nicht und hat eine entsprechende Replik verfasst. Diese wurde der Kommission zugeleitet. Im Fall der bleihaltigen Substanzen sieht die bestehende Regelung für bleihaltige Substanzen eine Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung im Einzelfall und projektbezogen über die Denkmalämter vor. Bei metallischem Blei wäre der Anwendungsbereich im Kontext des historischen und technischen Kulturguts deutlich zu groß, wie sich an der Bandbreite der hier zusammenarbeitenden Verbände und Handwerke ablesen lässt. Bislang sind die Denkmalämter bei unzähligen Anwendungen metallischen Bleis nicht eingebunden. Sollten nun Denkmalämter Ausnahmen für jede Anwendung genehmigen müssen, könnten sie das schon allein personell nicht gewährleisten.

Zum weiteren Verfahren ergibt sich nach Kenntnis der AG folgender weiterer Ablauf:

Wahrscheinlich wird es am Ende des Jahres eine Abstimmung zum Vorgehen auf europäischer Ebene geben. Es könnte dazu kommen, dass Blei auf den Anhang XVIII, und nicht auf Anhang XIV, gesetzt wird. Dort ist das Verbot einzelner Anwendungen geregelt. Explizit ausgenommen sind dort künstlerischen, kunsthandwerklichen, handwerklichen und restauratorischen Tätigkeiten. Damit wären die Herstellung, Anwendungen, Lagerung und der Transport metallischen Bleis für die Erhaltung des Kulturguts weiter möglich. Verboten wäre jedoch die Abgabe an Privatpersonen. Das wäre nachvollziehbar, da Blei unstrittig hoch toxisch ist.

Eine Unsicherheit bestünde bei dieser Lösung über Anhang XVIII dennoch weiter. Schweden hat eine Initiative gestartet, die zulässigen Grenzwerte bei der Verarbeitung metallischen Bleis so weit absenken soll, dass eine handwerkliche Nutzung kaum mehr möglich wäre. Begründet wird das mit einigen wenigen Einzelfällen, bei denen Arbeitsschutzuntersuchungen hohe Bleiwerte in den Körpern von Handwerkern nachweisen konnten. Außer Acht gelassen wurde seitens der schwedischen Initiatoren, dass sich die Ursachen der hohen Belastung im Körper in jedem der wenigen Einzelfälle nachvollziehen ließen und auf unsachgemäßen Umgang zurückführbar waren. Hier muss ein Hauptaugenmerk auf weitere Aufklärung der Hintergründe gelegt, auf den professionellen Umgang einer ganz überwiegenden Mehrheit der Anwenderinnen und Anwender bei metallischem Blei verwiesen sowie nachhaltige Weiterbildungsmaßnahmen für Anwenderinnen und Anwender angeregt werden, so dass eine Umsetzung des schwedischen Vorschlags nicht erforderlich ist.

Grundsätzlich und über die REACH-Themen hinaus regt Dr. Gundula Tutt eine verbesserte Zusammenarbeit und Vernetzung der Szene mit den Profis auf den politischen Bühnen Europas und der Mitgliedsstaaten an. Darüber könnte ein Frühwarnsystem etabliert werden. Die Vorteile einer zeitnahen Information über relevante Entwicklungen sowie die Möglichkeiten einer frühzeitigen angemessenen Reaktion sind essenziell. Ehrenamtliche können diese Radarfunktionen aufgrund der Vielzahl der europäischen Regelungen nicht allein bewältigen.

Abschließend unterstreicht der Vorgang aus Sicht der Arbeitsgruppe einmal mehr die Wichtigkeit und die Bedeutung des H-Kennzeichens. Das Kennzeichen klassifiziert historisches Kulturgut und schützt historische Fahrzeuge in besonderem Maße. Gleichzeitig muss das Bewusstsein in der Szene weiter gestärkt werden, um historischere Fahrzeuge mit H-Kennzeichen verantwortungsvoll und rücksichtsvoll einzusetzen. Es dürfen auch keine überbordenden Forderungen nach Ausnahmen und Sonderregelungen an die H-Kennzeichen verlautbart werden. Der maßvolle und besonnene Einsatz zum Erhalt erlebbaren Kulturguts auf unseren Straßen ist in und über die Szene hinaus sehr wichtig.

Carsten Müller dankt den Mitgliedern der Arbeitsgruppe ausdrücklich für die außergewöhnlich engagierte Arbeit, die all das gerade berichtete seit Monaten nebenbei und ehrenamtlich für den PAK und die gesamte Szene erledigen und freiwillig viel Zeit und Energie dafür aufbringen. Im Zusammenhang mit den H-Kennzeichen sind alle gut beraten, etablierte Dinge nicht vorzeitig oder überschnell zur Disposition zu stellen oder zu kritisieren, nur weil beispielsweise bei kleineren oder neueren Motoren vielleicht keine Steuerersparnis mehr gegeben ist. Der Vorteil des H-Kennzeichen geht weit über die wenigen Euro hinaus. Die Diskussionen der jüngsten Vergangenheit, Stichworte Oldtimerschwemme oder Verbrennerverbot, belegen latente Gefahren für den Betrieb historischer Fahrzeuge auf den Straßen. Maß und Mitte sind uns allen angeraten. Auch wenn nicht immer alles glänzt und es zweifelsohne Besserungsbedarf an einigen Stellen gibt, ist die deutsche Oldtimerszene im internationalen Vergleich doch sehr gut aufgestellt.

Alexander Gregor bittet um Auskunft, welchen Stellenwert der Umgang mit Blei in der aktuellen Debatte hat, denn die hauptsächliche Gefahrenquelle für den Körper scheint vor allem in der Verarbeitung des Metalls zu liegen. Dr. Gundula Tutt führt aus, dass die REACH-Debatten auf der europäischen Ebene dem grundsätzlichen Ziel eines schadstofffreien Europas dienen. Peter Diehl verweist in diesem Kontext auf ein weiteres sich abzeichnendes Themenfeld, dass die Oldtimerszene betreffen wird. Es handelt sich um die EU-Richtlinie 2004/37 zum Schutz von Arbeitnehmern vor der Gefährdung durch Karzinogene, Mutagene und Reproduktionstoxische Stoffe. Darin wird die Verwendung von Nickel aufgegriffen, dass als Vorstufe zur Verchromung und als Überzugsmaterial benötigt wird. Die Weiterentwicklung der Debatten muss beobachtet werden, um nicht überrascht zu werden. Mit dem Verweis der übermäßigen CO2-Erzeugung zeigt Dr. Gundula Tutt Folgen einer absoluten Verbotspolitik ohne bestimmte Ausnahmeregelungen auf: Wenn europäische Regelungen dazu führen, dass Verfahren, die in der Europäischen Union nicht mehr angewendet werden dürfen, auf anderen Kontinenten durchgeführt werden, führt ein absolutes Verbot zu deutlich höherem CO2- Ausstoß.

Einzelne Bauteile und Produkte würden für Anwendungen im Bereich der verbotenen Materialien auf andere Kontinente transportiert, bearbeitet, zurückgeschickt und im Fall einer qualitativen Reklamation erneut versendet werden. Derartige Nebeneffekte sollten in den Debatten berücksichtigt werden. Christian Sauter erkundigt sich, ob es in der bisherigen Zusammenarbeit der Betroffenen auch einen Austausch zu bestimmten Brauchtumsvereinen, wie etwa Sportschützen, gegeben hat. Dr. Gundula Tutt bestätigt, dass es einen Austausch im Ansatz gab, aber die Argumentationsketten etwa mit Schützenvereinen, die auf Ersatzmaterialien zurückgreifen können, mit dem Kulturgut nicht deckungsgleich sind. Deshalb wurde dieser spezifische Austausch nicht weiter verfolgt. Carsten Müller schlägt vor, zum Thema Frühwarnsystem bis zur nächsten PAK-Sitzung Ideen zu sammeln, Erfahrungen auszutauschen und sich dieses Themas im März erneut zu widmen.

TOP 4 „Smart Repair“ der ReStart Bildungsakademie GmbH
Gerhard Veyhle | ReStart Bildungsakademie GmbH

Gerhard Veyhle stellt die ReStart Bildungsakademie GmbH und deren Schwerpunkt als Bildungsträger zur Weiterbildung von „Smart-Repair-Fachkräften“ vor. Die Präsentation liegt dem Protokoll bei. Der Arbeits- und Fachkräftemangel im Handwerk ist spürbar und die vorgestellte elfmonatige Bildungsmaßnahme führt Teilnehmerinnen undTeilnehmer an den Arbeitsmarkt heran. Sie richtet sich an Menschen ohne Schulabschluss, mit abgebrochenen Ausbildungen, geflüchtete Menschen sowie Personen in schwierigen Situationen. Die Projekte laufen auch dank der umfassenden Betreuung und Begleitung, über die eigentliche Bildungsmaßnahme hinaus, sehr erfolgreich. Die Absolventinnen und Absolventen sowie künftige Ausbildungsbetriebe profitieren bei der anschließenden Ausbildung ganz wesentlich von den vermittelten Kenntnissen. Die Bilanz ist sehr erfolgreich und das Angebot überregional bekannt.

Winfried Seidel erkundigt sich nach der Kostenregelung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie nach der Abbruchquote der Kurse. Die Weiterbildung wird vorrangig durch Bildungsgutscheine finanziert, die die Betreffenden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten, erläutert Gerhard Vehyle. Darüber hinaus gibt es neben der staatlichen Förderung auch Teilnehmer, bei denen Unternehmen die Weiterbildungskosten tragen. Die Abbruchquote ist nahezu Null. Das Unternehmen war bislang lediglich drei Mal gezwungen, eine Maßnahme wegen Alkohol bzw. Drogen bei Teilnehmern abzubrechen. Zum Schutz der anderen Beteiligten war bei diesen drei Teilnehmern leider keine andere Entscheidung möglich. Peter Steckel berichtet aus eigener Erfahrung von Problemen bei der Gewinnung von Teilnehmern für derartige Weiterbildungsmaßnahmen, trotz aktiver Einbindung von Jobcentern und Arbeitsagenturen.

Gerhard Veyhle bestätigt, dass derartige Probleme aus seiner Erfahrung nur durch permanenten, andauernden Kontakt mit den Agenturen und Jobcentern sowie andauernder Präsenz auf Bildungsmessen zu beheben sind. Eine umfangreiche Information über das Weiterbildungsangebot ermöglicht es, einen breiten Teilnehmerkreis zu sichern. Carsten Müller dankt für das Engagement und weist auf den Ansatz hin, Menschen, die ansonsten möglicherweise für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft verloren sind, durch den entschlossenen und über die Maßnahme hinausreichenden Einsatz der Bildungsakademie für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. Das ist ein wichtiger Beitrag, um den Fachkräftemangel zu begegnen und für den Fahrzeugsektor weiterhin Fachkräfte auszubilden.

TOP 5 Fahrverbote in französischen Umweltzonen
Dr. Jürgen Martens | Citroën Veteranen Club Deutschland e.V.

Dr. Jürgen Martens steigt über seine persönliche, jahrzehntelange Verbindung nach Frankreich und zu historischen Citroën-Fahrzeugen in das Thema ein. Aus aktuellem Anlass stellt er dem PAK die gesetzliche Grundlage zur Ausweisung der Klimazonen in Frankreich und deren Unterschiede zu den deutschen Umweltzonen dar. Auch in Frankreich gelten Einfahrbeschränkungen für Umweltzonen. Im Nachbarland sind jedoch nicht nur Innenstädte, sondern auch Randgemeinden betroffen. Für jedes Fahrzeug, mit dem eine französische Umweltzone befahren werden soll, wird eine Crit’Air-Vignette benötigt. Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassen wurden, erhalten diese Vignetten nicht. Für historische Fahrzeuge besteht keine generelle Ausnahmeregelung, wie etwa für H-Kennzeichen-Fahrzeuge in Deutschland. Der nationale Gesetzgeber in Frankreich empfiehlt den Gebietskörperschaften lediglich eine Ausnahme für Fahrzeuge mit französischer Oldtimerzulassung, wobei deutschen H-Kennzeichen auch in den Empfehlungen nicht erwähnt werden. Überwacht wird die Einhaltung der Regelungen durch automatische Kennzeichenerfassung.

Ist eine Vignette nicht ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht, werden je nach Fahrzeugart Bußgelder zwischen 68 und 375 Euro fällig – je Verstoß. Zudem ist Vorsicht geboten, denn nicht immer ist der Beginn der Zone sofort ersichtlich. Relevant ist das Thema, weil ab 2024 neben den großen Städten auch viele kleinere und mittlere Kommunen Umweltzonen ausbauen und angekündigt wird, es perspektivisch auf die ganze Fläche auszudehnen. Oldtimer dürfen in französischen Umweltzonen nur einfahren, sofern eine lokal geltende Ausnahmeregelung greift und eine spezifische Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

Daher müssen Fahrerinnen und Fahrer historischer Fahrzeuge, die die Zonen befahren wollen, Ausnahmeregelungen kennen und Vignetten bei jeder einzelnen Gebietskörperschaften im Vorfeld beantragen. Aufgrund dieses aufwendigen Prozesses zur Planung einer Fahrt nach bzw. durch Frankreich sollte es ein Ziel des PAK sein, sich weiter für die Gleichstellung des H-Kennzeichens mit der französischen Carte Grise de Collection bei französischen Behörden einzusetzen. Relevant ist in diesem Kontext, dass es auch in Belgien bereits eine uneinheitliche Umweltzonenregelung gibt, die mit der komplexen Situation in Frankreich vergleichbar ist. Martin Zabel ergänzt die Ausführungen mit bereits gesammelten Erfahrungen. Es ist wichtig, dass jede einzelne Gebietskörperschaft angefragt werden muss, da sie jeweils eigene Vorgaben und Besonderheiten aufweisen. Viele verschicken auf Antrag und gegen eine Gebühr Vignetten und alle müssen sichtbar am Fahrzeug angebracht werden. Es wird beim DEUVET angestrebt, eine Übersicht zu französischen Umweltzonen und Ausnahmeregelungen zusammenzustellen.

Christoph Karle fragt nach, ob ein H-Kennzeichen für eine Ausnahmeregelung vorauszusetzen ist. Dr. Jürgen Martens verweist auf die Eigenständigkeit der Kommunen, die ebenso eigenständig den Antrag entscheiden. Bei jedem Antrag muss die Kopie des Fahrzeugschein gesendet werden. Ein Anspruch auf eine Ausnahmeregelung, egal ob H-Kennzeichen oder nicht, besteht nicht. Carsten Müller vermutet, dass der Hinweis auf eine deutsche H-Kennzeichen-Zulassung die Wahrscheinlichkeit auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erhöht. Tiddo Bresters regt an, die Mitgliedsstaaten der EU auf europäische Prinzipien hinzuweisen. Es sollte dabei betont werden, dass Ausnahmen, die die Staaten den eigenen Bürger zugestanden haben, auch Europäerinnen und Europäern entsprechend zu gewähren sind. Dr. Jürgen Martens unterstützt die Harmonisierung, verweist jedoch auf die aktuell bestehenden Unterschiede in den nationalstaatlichen Definitionen und Grundlagen für Ausnahmen. Als Beispiel bezieht er sich auf die unterschiedlichen Definitionen zu historischen Fahrzeugen. In der Folge könnten diese Unterschiede zu langandauernden Klärungsprozessen führen – auch vor Gerichten.

Wolfgang Presinger schildert, dass es auch in Italien schwierig ist, eine Veranstaltung zu planen und regelmäßig Polizeibegleitung der Fahrzeuge erforderlich ist. Seiner Ansicht nach ist hier besonders die FIVA mit ihrer internationalen Vernetzung gefordert, sich stärker im Sinne der Vereinheitlichung einzubringen. Dr. Jürgen Martens führt aus, dass Fahrzeuge mit einer regulären deutschen Zulassung auch in Italien fahren können. In diesem Kontext wird die Bedeutung eines wertigen H-Kennzeichens greifbar, wenn es historische Fahrzeuge klar und eindeutig als Kulturgut klassifiziert und das als Grundlage für Sonderregelungen verwendet wird. Roland Kayser regt an, dass Deutschland positiv vorangeht und den französischen Carte Grise de Collection-Fahrzeugen eine generelle Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt in deutsche Umweltzonen ermöglichen sollte.

Johann König zitiert aus der deutschen Regelung zu Umweltzonen, in der festgelegt ist, dass ausländische Fahrzeuge, die die in Deutschland geltenden Ausnahmeregelungen für Umweltzonen erfüllen, ebenfalls ausgenommen sind. Demnach können Fahrzeuge mit einer Zulassung als historisches Fahrzeug eines anderen Mitgliedstaates auch in die deutschen Umweltzonen einfahren. Der ADAC bietet europäischen Besuchern Hinweise und entsprechende ergänzende Etiketten zum Ausdruck an. Deutschland gelte in der europäischen Szene als Musterbeispiel.

Grundsätzlich finden auf der FIVA-Ebene und in der Oldtimerszene Gespräche statt, um diese Punkte zu diskutieren und homogene, anwendbare Lösungen zu finden. Bis dahin müssen Reisen vorher gut geplant werden. Johann König empfiehlt die Seite https://urbanaccessregulations.eu. Ulf Schulz verweist auf die gegenteiligen Entwicklungen in Deutschland und Frankreich, denn während in Frankreich die Umweltzonen ausgebaut werden, schaffen einige deutsche Kommunen bereits eingeführte Zonen mit Einfahrbeschränkungen wieder ab.

Carsten Müller fasst die Diskussion kurz zusammen und schlägt in Anknüpfung der Vorschläge von Dr. Jürgen Martens ein Gespräch des PAK-Vorstandes mit der Leitung des Bundesverkehrsministeriums vor, um das Haus zu sensibilisieren. Es sollte ein bilateraler Austausch mit der französischen Seite sowie anderen EU-Mitgliedsstaaten mit vergleichbaren Oldtimerkennzeichen zur gegenseitigen Anerkennung angeregt werden.

Gleichzeitig berichtet Carsten Müller aus einem früheren Gespräch mit dem Verkehrsministerium, in dem das Haus in diesem Zusammenhang auf die dafür notwendige Etablierung von Mindeststandards verwies. In Vorbereitung auf ein Gespräch mit dem Bundesverkehrsministerium wird gebeten, dass die FIVA den aktuellen Stand der Beratungen in der Legislation Commission übermittelt. Zielführend wäre dafür ein Papier, wie sich die Situation zu Umweltzonen und Ausnahmeregelungen in Frankreich derzeidarstellt. Wünschenswert wäre es, wenn auch Dr. Jürgen Martens, Martin Zabel und Stephan Joest ihre Erkenntnisse dem Büro von Carsten Müller zur Verfügung stellen könnten.

TOP 6 H-Kennzeichen für Fahrzeuge vor 19 60
Heinz Kindler | VFV

Hein Kindler führt zu Problemen bei der H-Kennzeichen Abnahme gemäß § 23 StVZO für original erhaltene Fahrzeuge der Baujahre vor 1960 aus. In Foren des Veteranen Fahrzeug Verband e.V., wird von Oldtimerabnahmen für ein H-Kennzeichen berichtet, die negativ beschieden wurden, weil Fahrzeuge im Originalzustand mit Erstlack vorgeführt wurden. Fotos und weiterführende Details zu drei Vorgängen sind in der Präsentation enthalten, die im PAK gezeigt wurde. Diese ist dem Protokoll beigefügt. In diesem Zusammenhang führt der Referenten aus, dass die Thematik der uneinheitlichen Begutachtungen durch Prüferinnen und Prüfer bereits Gegenstand im PAK war und die möglichen Kompetenzprobleme an Abnahmestandorten und die mannigfaltigen Schwierigkeiten für die Prüforganisationen durchaus bekannt sind.

Heinz Kindler schlägt analog zu Regelungen für Fahrzeuge vor 1960 in Großbritannien und Frankreich bzw. der „älter als 50 Jahre“-Regelung in den Niederlanden vor, die geltenden Bestimmungen neu zu regeln. Demnach könnten Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1960 oder alternativ 1970 generell als „historisches Fahrzeug“ eingestuft werden. Eine zwingende H-Abnahme wäre verzichtbar, wenn Fahrzeuge nicht wesentlich verändert wurden.

Dr. Gundula Tutt verweist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die langanhaltende Diskussion im PAK zum Thema Zustandsnoten und den Vorschlag der damaligen Arbeitsgruppe, besondere Fahrzeuge mit einem „!“ zu kennzeichnen. Der PAK hatte ebenso eine Arbeitsgruppe AKE eingerichtet, der sich ganz speziell mit der Abnahme der Fahrzeuge durch die Prüforganisationen befasste und sehr konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Handreichung mit den entsprechenden Arbeitsanweisungen erarbeitet hatte. Nach ihrer Auffassung sind Fahrzeuge jedoch nicht als historisch zu betrachten, nur weil sie alt sind. Relevant sei ihr Zustand. Dieser müsse von kompetenten Expertinnen und Experten beschieden werden. Sebastian Hoffmann bekräftigt die Problembeschreibung zu den Schwierigkeiten bei den Prüforganisationen. Diese resultieren aus der Vielzahl der vorführbaren Fahrzeuge und auch der Notwendigkeit, an allen Standorten eine Expertise bei den Prüferinnen und Prüfern zu schaffen. Dafür sind Schulungen und anwendbare, klare Handreichungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich. Die drei gezeigten Fallbeispiele hätten mit den hier dargelegten Begründungen die Abnahme nicht verwehrt werden dürfen.

Carsten Müller rät in der momentanen Lage davon ab, das Thema automatische Einstufung als klassisches Fahrzeug allein aufgrund der Erstzulassung offensiv aufzugreifen. In den letzten Monaten wurde viel Einsatz auf die Gegenargumentation zu den Forderungen des Bundesrechnungshofes aufgewandt. Die formelle Auseinandersetzung in Form der Befassung des Rechnungsprüfungsausschusses steht noch aus. Das Thema AKE-Anreichung werden wir noch einmal aufgreifen. Als anwesender Vertreter des AKE-Arbeitskreises führt Markus Tappert zum Stand des Verfahrens aus. Die gemeinsam besprochenen Aspekte wurden in den Entwurf der Neufassung der Handreichung aufgenommen. Diese wurde an das Bundesverkehrsministerium weitergeleitet, dort wurde er dankend zur Kenntnis genommen. Seitdem hat sich das Ministerium ab er nicht mehr geäußert. Daher der Vorschlag, diesen Punkt und den Verfahrensstand der AKE-Überarbeitung im Gespräch des PAK-Vorstandes mit dem Bundesverkehrsministerium aufzugreifen. Carsten Müller unterstützt den Vorschlag und wird das Thema mit auf den Sprechzettel für das Bundesverkehrsministerium aufnehmen.

Zu den geschilderten Einzelfällen steht Markus Tappert als Ansprechpartner zur gemeinsamen Lösungsfindung zur Verfügung. Die Erfahrungen zeigen, dass es trotz der Komplexität der Vorgänge eher Einzelfälle sind. Sollten die Motorräder bei Einrichtungen seine Prüforganisation gescheitert sein, unterstützt er die Lösungsfindung
selbstverständlich.

TOP 7 Verschiedenes
Jahresfahrleistung historischer Fahrzeuge
Frank B. Meyer | AUTO BILD KLASSIK

Frank B. Meyer greift das Thema reale Jahresfahrleistung von Oldtimern der letzten PAK-Sitzung im Juni auf. Während die BBE-Automotive-Studie eine durchschnittliche Fahrleistung von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen von 1.600 km ermittelt hatte, werden andere Quellen werden regelmäßig mit Fahrleistungen zwischen 1.400 und 1.800 km pro Jahr zitiert. Auto Bild Klassik hat die seinerzeitigen Ausführungen von Norbert Schroeder aufgegriffen, der zu der von Markus Tappert initiierten, anonymisierte Datenauswertung der Kilometerstände der Hauptuntersuchungen im TÜV Süd ausführte und dabei eine durchschnittliche Fahrleistung von 993 Kilometern feststellte. Die Redaktion hat bei anderen Prüforganisationen nach vergleichbaren Auswertungen angefragt. Eine vergleichbare Untersuchung bei einer anderen Prüforganisation hat dabei 1.069 Kilometer pro Jahr Fahrleistung ergeben. Der Scan des Beitrags in der Ausgabe 9/2023 wird dem Protokoll beigefügt.

Heinz Kindler berichtet, dass die Werte für historische Zweiräder sich in derselben Größenordnung bewegen und Carsten Müller vermutet, dass auch bei historischen Nutzfahrzeugen und Landfahrzeugen keine größeren, sondern eher geringere Fahrleistungen nachweisbar wären. Werden diese Fahrleistungen dann etwa in Relation zu den Steuersätzen gesetzt, erkennt man schnell den Enthusiasmus der Liebhaberinnen und Liebhaber historischer Fahrzeuge. In Relation von Jahresfahrleistung und Steuerzahlung ist die Steuerlast eine H-Kennzeichen-Fahrzeugs je Kilometer sehr hoch. Entsprechende Erkenntnisse hat Carsten Müller einigen Finanzpolitikern im Zuge der Reaktion auf die Ausführungen des Bundesrechnungshofes an die Hand gegeben.

Carsten Müller greift die unter „Verschiedenes“ vorgeschlagene Befassung in einer der nächsten PAK-Sitzungen mit dem Thema „Abschaltung der UKW-Frequenzen“ auf. Er regt einen entsprechenden Tagesordnungspunkt auf der kommenden Sitzung des PAK am 15. März 2024 vor. Das Plenum unterstützt diesen Vorschlag.

Carsten Müller führt unter „Verschiedenes“ zu einem weiteren Thema aus. Die Ermittlungen bei einem Restaurierungsbetrieb aufgrund zweifelhafter Fahrzeuge des Typs Mercedes Benz W198 wurden in der Juni-Sitzung nur kurz angesprochen. Er schildert den Vorgang aus seiner Sicht und Kenntnis, da die ursprünglichen Ermittlungen auf einem Fahrzeug des anwesenden Ralph Grieser beruhen und nach Absprache mit Ralph Grieser durch Hinweis des Vorsitzenden an das Bundeskriminalamt mit ausgelöst wurden. Gegenwärtig laufen die Ermittlungen. Im Kreis des PAK gibt es einige außergewöhnliche Sachverständige zu diesem Fahrzeugtyp, wie etwa Wilfried Steer, es gibt Forensiker und tief in die Materie eingearbeitete Pressevertreter. Die Ermittlungen sollen umfangreich laufen und eine größere Anzahl von Fahrzeugpaaren betreffen, die bei Nachweis unter strafrechtlichen Gesichtspunkten teilweise verjährt sind, aber zivilrechtliche Ansprüche weiter geltend gemacht werden könnten.

An einigen Fahrzeugen war nichts Altes festzustellen. Diese waren vollständig dem Original nachempfunden. Möglicherweise kann zur Zeit der nächsten geplanten Sitzung des PAK bereits die Anklageerhebung erfolgt sein. Im Kontext dieser aktuellen Ermittlungen und auf Grundlage der produktiven PAK-Erfahrungen mit Facharbeitsgruppen könnte der Parlamentskreis mit seiner Expertise das Thema „Authentizität“ aufgreifen und künftig zielführende Ergebnisse liefern. Der Vorschlag hat Ralph Grieser an den Vorsitzenden übermittelt. In der Szene und darüber hinaus könnte diese Expertise der Facharbeitsgruppe ein wichtiger Hinweisgeber sein, denn Erfahrungen zeigen, dass selbst bei Herstellern, Versicherungen und Händlern die Tragweite und die Folgen der nachgebauten Fahrzeuge nicht umfassend bekannt sind. Ein nagelneuer Nachbau ist nicht zulassungsfähig und darf nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Das Fahrzeug stammt weder vom Hersteller, hat keine regulären Papiere, hat keine ABE, keinerlei Sicherheitstest absolviert usw. Die Szene sollte sich in diesem Punkt klar und eindeutig positionieren und keinerlei Angriffsfläche bieten. Lug und Trug schaden allen.

Ivo Konzag setzt sich für eine umfassende Aufklärung des Vorgangs ein. Er führt aus, dass die Thematik leider schon länger existiert. Ganz besonders im Geschäftsfeld hochpreisiger Fahrzeuge gab und gibt es Betrug. Der aktuelle Fall drängt das Thema nun in die Öffentlichkeit. Er plädiert dafür, dieses Thema aus der Öffentlichkeit zu halten, um den Eindruck zu vermeiden, dass Plagiate alltäglich sind. Der Eindruck würde der Vielzahl der seriösen Werkstätten, Gutachtern, Veranstalter und Händlern sowie der gesamten Szene und der Sympathie für Oldtimer schaden. Wolfgang Blaube spricht sich unmittelbar gegen diesen Ansatz aus und hat über diese Causa mehrfach publiziert. Die Öffentlichkeit wird durch die journalistische Arbeit informiert und sensibilisiert. Die Resonanz auf die Veröffentlichungen ist enorm. Zu beobachten ist ein deutliches Interesse an Echtheitszertifizierungen für Fahrzeuge. Carsten Müller teilt die Position von Iyo Konzag ebenfalls nicht. Umfassende Aufarbeitung der Vorgänge ist dringend erforderlich und die Fälle müssen grundlegend aufgearbeitet werden.

Beispielsweise hat das nun betroffene Unternehmen noch kurz vor den offenen Ermittlungen noch mit der Authentizität der Fahrzeuge geworben. In der Vergangenheit gab es bereits eine Mehrzahl von zivilrechtlichen Auseinandersetzungen um Fahrzeuge und deren Authentizität und Originalität. Ein „Schweigegelübde“ und das „unter dem Radar der Öffentlichkeit-Halten“ hat eben nicht dazu geführt, dass die Anzahl der Betrugsfälle zurückgegangen ist, sondern nur dazu, dass potenzielle Betrugsopfer klar weniger informiert waren. Daher ist massive Transparenz der Vorgänge mit breiter Öffentlichkeit aus seiner Sicht der einzig richtige Weg. Die Behörden haben sich aus sachlichen und aus Kapazitätsgründen im Moment auf diesen einen Fahrzeugtyp konzentriert. Ob sich anschließend weitere Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden auch für ganz andere Modelle ergeben, scheint nach dem aktuellen Erkenntnisgewinn nicht unwahrscheinlich. Auch dem zunächst gescheiterte Porsche-Prozess in Aachen wird dadurch wahrscheinlich neuer Schwung verliehen. Ausdrücklich begrüßt er den Einsatz der Ermittlungsbehörden, die den Hinweisen detailliert und beeindruckend engagiert nachgehen, auch wenn dieser Bereich im Gesamtkontext der gesamten Kriminalität in unserem Land nur ein randständiges Thema ist. Der Einsatz der Ermittler nötigt ihm höchsten Respekt ab und stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Carsten Müller berichtet weiter über Entwicklungen der letzten Monate, dabei von Veröffentlichungen und Zuschriften, die die Szene, aber auch ihn, erreichten. Aussagen, die darin von „Zirkus“ oder einem „Shitstorm“ gegen das Unternehmen sprechen und den Schaden bedauern, den der Szene wegen der Ermittlungen entstehen, teilt er ausdrücklich nicht. Er betont noch einmal die Bedeutung des Vortrags über Fahrzeugidentitäten von Helmut Horn, den er in der PAK-Sitzung am 10. März 2017 gehalten hat. Dieser hat ein Bewusstsein für die Thematik über den Parlamentskreis hinaus geschaffen. Anschließen war der Punkt Gegenstand von Gesprächen zwischen PAK-Mitgliedern, dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundeskriminalamt. Carsten Müller berichtet weiter von Gesprächen mit Generalstaatsanwälten. Dort hat sich ein Interesse für eine breitere Information zum Thema „Authentizität und Originalität“ im strafrechtlichen, zulassungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Sinne ergeben. Neben einem gemeinsamen Austausch wäre eventuell ein Handout zielführend und hilfreich. Er regt des weiteren Gespräche mit Herstellern an, deren Fachabteilungen über aktuelle Erkenntnisse und Folgen informiert werden sollten.

Ralph Grieser berichtet zum Fall kurz aus seiner Perspektive. Er hat ein paar Stichpunkte auf Folien zusammengetragen, die dem Protokoll beigefügt werden. Er schildert die beachtlichen Entwicklungen seit dem 31. Mai 2023, als die geschlossenen Ermittlungen zu offenen Ermittlungen wurden. Vermehrt werden Anfragen nicht nur von Eigentümerinnen und Eigentümer betroffener Fahrzeuge an ihn gerichtet, sondern auch von Finanzinstituten, Versicherungen Sachverständigen, Prüforganisationen, Werkstätten usw. Bei Fragen ist er jederzeit ansprechbar. Die Kontaktdaten finden sich in der Präsentation.

Ralph Grieser berichtet abschließend, dass das Ermittlerteam aktuell personell noch einmal verstärkt worden sei, weil die Anzahlt der Hinweise stetig wächst. Helmut Horn begrüßt die aktuellen Ermittlungen ausdrücklich und verweist auf einige weitere, konkrete Verdachtsfälle, auch anderer Modelle und von Mitbewerbern des aktuell von Ermittlungen betroffenen Unternehmens. Ganz konkret berichtet er über einen blauen Porsche 911 RS, Baujahr 1972, der einerseits bei einem Restaurator zum Verkauf steht und andererseits mit der gleichen Fahrgestellnummer auch im Porschemuseum Gmünd ausgestellt sei. Mit Verweis auf geringes öffentliches Interesse und angespannter Personaldecke würden Ermittlungsbehörden derartige Hinweise leider häufig abwehren.

Er schildert auch Probleme, die durch den Einsatz der 07er-Kennzeichen in diesem Kontext entstehen. Wenn die Fahrzeuge teils über Jahrzehnte als nicht zugelassen gelten, verschwinden sie aus den Datenbanken, wie etwas EUCARIS. Ein intensiver Handel mit Fahrzeugpapieren von historischen Fahrzeugen verstärkt die Problematik und ermöglicht dubiose Geschäfte mit Nachbauten, die auch in Nachbarstaaten zusammengebaut und verkauft würden. Die Thematik ist leider weit verbreitet und würde eine deutlich größere personelle Ausstattung entsprechender Ermittlungsbehörden verlangen, um Fahrzeuge, die nicht zulassungsberechtigt sind, wieder von den Straßen und aus dem öffentlichen Verkehr zu bekommen. Roland Kayser berichtet von seinem Eindruck, dass im Bereich der Ermittlungsbehörden bereits ein neues Bewusstsein entstanden ist, denn er wurde von Ermittlern zu einem Citroën-Fahrzeug angerufen. Aufgrund einer umfassend angelegten Dokumentation eines jedes Fahrzeugs in seinem Betrieb konnte er konkrete Hinweise zum Originalfahrzeug geben und bei der Identifikation des Duplikats behilflich sein.

Dr. Gundula Tutt greift das Thema Öffentlichkeit noch einmal auf und unterstützt ausdrücklich die Einbindung. So würde ein gewisser Druck von außen einhergehen, der zur Reinigung notwendig ist. Denn scheinbar kennt fast jede und fast jeder eine vergleichbare Geschichte gefälschter Fahrzeuge. Auch wenn aktuell eine gewisse Verunsicherung aus den Ermittlungen resultiert, muss jetzt ein jahrelanges Versäumnis beseitigt und reiner Tisch gemacht werden. Johannes Hübner verweist auf den historischen Sport und die resultierende Verantwortung der FIVA und FIA, die Replikas für Veranstaltungen zulassen. Die Duldung offensichtlicher Kopien trägt zur gegenwärtigen Lage bei.

Tom Fischer berichtet von mehreren zivilrechtlichen Verfahren, die immer mit einer Einigung endeten und anschließend die Fahrzeuge weiter auf dem Markt blieben. Deshalb muss, ähnlich wie im Kunstbereich, eine klare Reinigung erfolgen. Wolfgang Blaube betont, dass eine Replika immer eine Kopie seitens des Herstellers des Originals ist. Alles andere darf nicht als Replika bezeichnet werden. Er berichtet ebenfalls von mindestens einem Hersteller, der am Ende der 80er Jahre selbst vier Fahrzeuge hat nachbauen lassen. So etwas erschwert die Lage noch einmal erheblich. Heinz Kindler führt zu umfangreichen Nachbauten im Motorradsektor aus, viele seien wahrscheinlich bis heute unterwegs. Christian Grundmann berichtet von angebotenen kompletten Bausätzen deutscher Unternehmen für Kübelwagen/Schwimmwagen. Ein belgischer Hersteller bietet Bausätze aller Modelle des VW T1 zum Nachbau an. Allein aus Sicherheitsgründen dürfte und darf ein selbst zusammen geschweißter Bausatz nie auf die Straße. Bei den zahlreichen im Netz angebotenen Fahrzeugbriefen, ist die Gefahr groß, dass kriminelle Energie Eigenbauten als Originalfahrzeuge anbietet Deshalb ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit dringend geboten und es besteht Handlungsbedarf. Christoph Karle begrüßt die gegenwärtigen Ermittlungen, verweist jedoch auf die Personalsituation der Ermittlungsbehörden, die eine umgehende Bearbeitung aller Verdachtsfälle nicht erlauben wird.

Dr. Gundula Tutt führt zu den sichergestellten Fahrzeugen und deren weitere Behandlung aus. Während der Mercedes Benz 300SL als eingetragener Designschutz sehr gut geschützt ist, besteht für viele andere, nachgebaute Modelle dieser besondere Schutz nicht. Es ist zu klären, was mit diesen Fahrzeugen geschieht. Bis auf einen einzigen Fall, dem Plastikflügeltürer, sind keine Präzedenzfälle einer Zerstörung duplizierter Fahrzeuge bekannt. Wilfried Steer betont, dass es sich beim aktuellen Vorgang, nachgebauter W198, nicht um ein paar Autos handelt, sondern insgesamt von einer dreistellige Anzahl nachgebauter Fahrzeuge auszugehen ist. Die Dimensionen sind kaum vorstellbar. Er selbst kennt 30 konkrete Fälle. Dabei gibt es auch um Doubletten, bei denen nicht ein Teil am Fahrzeug aus dem vorherigen Jahrtausend stammt. Als Reaktion auf die aktuellen Ermittlungen werden die Preise reagieren – nachweisliche Originale werden eine Wertsteigerung erleben. Das haben die Erfahrungen bei vergleichbaren Vorgängen um Nachbauten des Bugatti 35B oder des Jaguar D-Type gezeigt. Ulf Schulz lenkt den Fokus auch auf die Gutachter, die für nicht authentische Fahrzeuge Gutachten verfasst haben und so eine Zulassung ermöglichten. Auch dieser Bereich der Szene muss geprüft und untersucht werden. Insgesamt teilt er die Einschätzung, dass der aktuelle Vorgang die große Chance für ein „reinigendes Gewitter“ mit positiven Effekten für die gesamte Szene in sich trägt. Thomas Wirth wirft die Frage auf, bis zu welchem Anteil an Originalteilen ein Fahrzeug als original zu bewerten ist und ab welchen Zeitpunkt wir von einem Nachbau sprechen. Diese Kriterien sind zu definieren.

In seinem Fazit betont Carsten Müller, dass bis zur rechtskräftigen Verurteilung durch die Gerichte die Unschuldsvermutung gilt. Im aktuellen Fall sind Vorermittlungen in Ermittlungen gemündet und wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund der Kenntnislage sich dafür entscheidet, kommt es zur Anklageerhebung. Anschließend erfolgt die Verhandlung und das Gericht entscheidet. Was die Fahrzeuge selbst, die Flügeltürer, betrifft, gibt es eine klare Handhabe des Werkes, die durchgesetzt werden wird. Der aktuelle Fall wird sich auswirken und die strafrechtliche, zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Dimension aufzeigen. Wichtig ist: beim Thema Authentizität, Nachbauten und Fälschungen nicht nachzulassen und bekannt gewordene Fälle konsequent verfolgen.

Zum Abschluss der Sitzung verabschiedet sich Winfried Seidel vom PAK. Als Teilnehmer der ersten Stunde im Jahr 2009 fordert das Alter etwas Tribut und eine Einschränkung seines Engagements. Er dankt allen für die gute Zusammenarbeit in den Jahren, in denen gemeinsam einiges erreicht werden konnte. In einer abschließenden Anekdote führt er zu seiner Idee und der Entstehung des Begriffs „Das rostigste Hobby der Welt“ aus. Diese Idee steht heute häufig als Synonym für sie Szene. Winfried Seidel betont, sich nicht nicht aus der Szene zurückzuziehen, sondern wird sich stärker seinem Museum, dem Automuseum Dr. Carl Benz, widmen. Sein abschließender Wunsch an den PAK: Nicht nachlassen im Einsatz für das Hobby, so dass Oldtimer auch mit Verbrennungsmotoren noch lange auf den Straßen sichtbar sein werden.

Carsten Müller dankt Winfried Seidel als einem der Urväter der Szene für seinen langen, engagierten Einsatz, seine Inspiration und seine wertvollen Beiträge. Er und der gesamte PAK freuen sich auf die weiteren Zusammentreffen auch außerhalb des Parlamentskreises.

Carsten Müller schließt die Sitzung.

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet statt am Freitag, 15. März 2024.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden hierzu rechtzeitig eingeladen.

Die Anhänge:

TOP 2 – Mahle Service SOlutions

TOP Infos Petition ECHA

– dazu Text in DE

– Text in EN

– Text in FR

– Text in IT

TOP 4 – Restart Präsentation Berlin

TOP 6 – Präsentation H-Kennzeichen

TOP 7 – Thema 300 SL Plagiate

Zudem leitet Ihnen Carsten Müller im Anhang den Flyer einer Ausstellung im Technik Museum Speyer weiter. Diese Ausstellung wurde in Zusammenarbeit mit der “Amicale Robert Opron” entwickelt und ist seit dem 9. Dezember 2023 zugänglich. Noch bis zum 29. Februar 2024 wird sich dem Leben und dem Werk des renommierten französischen Automobildesigners Robert Opron (1932-2021) gewidmet.

Retrospektive Robert Opron im Technik Museum Speyer

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland
Nov 302023
 

(english below, en françqis au-dessous)

Die im Rahmen des “Parlamentskreis Automobiles Kulturgut” etablierte Arbeitsgruppe „REACH/Lead & Cultural Heritage“ (Fritz Cirener, Dr. Ivo Rauch, Dr. Gundula Tutt, Peter Diehl, Mario De Rosa) informiert zum Thema “Bleiverbot” im Zusammenhang mit dem Erhalt des (kraftfahr-technischen und anderen) Kulturguts – eine Info die wir gern weiterleiten:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitstreiter,

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA plant, die Verwendung von metallischem Blei und seinen Legierungen in der EU zukünftig zu verbieten.

Dies hätte jedoch fatale Folgen für die Gestaltung und Erhaltung von Kulturgütern aller Art. Egal ob historische Musikinstrumente, Zeugnisse der Technik- und Industriegeschichte, farbige Kirchenfenster und historische Gebäude, historische Drucktechniken oder verschiedenste Werke der Bildenden Kunst: ohne Blei werden ihre Gestaltung, Erhaltung, Reparatur oder Restaurierung unmöglich. Ohne Blei verlieren wir außerdem die vielfältigen überlieferten Kenntnisse und kulturell wertvollen Arbeitstechniken, die in diesem Zusammenhang unersetzlich sind.

Der Entwurf der ECHA sieht vor, dass Blei und seine Legierungen zukünftig nur noch im Rahmen von aufwendigen und sehr kostspieligen Einzelgenehmigungsverfahren verwendet werden dürfen. Die entsprechenden Vorgaben können jedoch von den wenigen im Bereich der Kulturgüter arbeitenden Fachleuten und den Herstellern der dafür notwendigen Spezialmaterialien nicht erbracht werden. Unweigerliche Folge davon wäre, dass das kulturelle Erbe in der Europäischen Union nicht mehr fachgerecht bewahrt werden kann.

Eine gemeinsame Initiative von vielen Betroffenen hatte bereits im Mai 2022 zu über 2000 Einsprüchen gegen diese Pläne bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA geführt (u. a. durch ICOMOS, ICOM, ECCO, ISCCSG, CVMA, INPA, Handwerksverbände u.v.m.).

Es zeichnet es sich inzwischen ab, dass die Europäische Kommission der ECHA-Empfehlung eines totalen Bleiverbotes hoffentlich nicht folgen wird. Allerdings gibt es nun Bestrebungen, die Grenzwerte für die Konzentration von Blei am Arbeitsplatz auf so extrem niedrige Werte festzulegen, dass sie in den oben beschriebenen Bereichen praktisch nicht eingehalten werden können (- also quasi ein “Verbot durch die Hintertür”). Die wichtige Frage des Arbeitsschutzes ist in diesem Fall jedoch keine von Grenzwerten, sondern muss durch nachhaltige Schulung werden. Deshalb muss auf das Thema weiterhin dringend auf verschiedensten Wegen politisch aufmerksam gemacht werden.

Das Ziel unserer Petition ist einfach. Wir fordern, dass traditionelle Bleiwerkstoffe für die handwerkliche, kunsthandwerkliche, künstlerische und erhaltende Arbeit an und mit Kulturgütern sowie historischen Objekten auch künftig verfügbar und verwendbar bleiben müssen.

Dafür bitten wir Sie um Ihre Hilfe. Tragen Sie mit Ihrer Unterschrift dazu bei, dass unser kulturelles Erbe weiterhin in seiner ganzen Vielfalt erlebbar bleibt und unverfälscht erhalten werden kann.

Seit gestern ist eine von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe eingereichte Petition beim Europäischen Parlament zur Unterstützung freigeschaltet.
Bitte unterstützen Sie die Petition auf der Website des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments (deutsche Fassung):

https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0724%252F2023/html/Petition-Nr.%25C2%25A00724%252F2023%252C-eingereicht-von-Ivo-Reich%252C-deutscher-Staatsangeh%25C3%25B6rigkeit%252C-zu-einer-Verbotsausnahme-f%25C3%25BCr-die-Verwendung-von-Blei-im-Kunstgewerbe-mit-Kulturg%25C3%25BCtern-im-Rahmen-von-REACH

(unter diesem link finden Sie auch die Zusammenfassung der Petition (angefertigt durch das EU-Sekretariat und das dazu von uns eingereichte Hintergrunddokument).

Vorgehensweise zur Unterstützung: Registrieren Sie ein Nutzerkonto / Adressdaten eingeben / Email bestätigen / dann mit dem Nutzerkonto anmelden / Petition suchen (unsere Petitionsnummer ist: 0724/2023) / Petition anklicken / „Diese Petition unterstützen“ klicken

Bitte leiten Sie diese Email auch an alle interessierte Kolleginnen und Kollegen, Verbände, Museen, Politiker, Institutionen und Einzelpersonen in Ihrem Netzwerk weiter. Es ist dringend erforderlich, dass möglichst viele Betroffene gleichzeitig ihre Unterstützung ausdrücken, damit diese unbegreiflichen Pläne nicht zur Ausführung kommen.

—–

Dear Colleagues,

The European Chemicals Agency (ECHA) is planning to ban the use of metallic lead and its alloys in the EU.

This would have fatal consequences for artistic and artisanal work, historic crafts and the preservation of cultural heritage in all fields. Whether traditional musical instruments, artifacts of technical and industrial heritage, stained glass windows and historical architecture, traditional printing techniques or numerous works of fine art: without lead materials, their creation and design, as well as their conservation, repair or restoration would no longer be possible. Without lead materials, we would also lose the important traditional knowledge and culturally valuable working techniques that are necessary in this context.

According to the ECHA draft, lead and its alloys would only be allowed to be used following very complex and extremely costly individual authorization procedures. These cumbersome and difficult requirements could not be met by the few experts working in the field of art, traditional crafts and cultural heritage. The same applies to the small companies producing the corresponding special materials. Consequently, the cultural heritage in the European Union could no longer be adequately safeguarded.

In May 2022, a joint initiative of stakeholders in this field (including ICOMOS, ICOM, ECCO, ISCCSG, CVMA, INPA, craft associations and many others) submitted about 2,000 objections against these plans to ECHA.

It may be possible that the European Commission, which has to make the final decision on this matter, will not follow ECHA’s recommendation for a complete ban on lead. In the meantime, further efforts have been made within the EU legislation, to limit the values for lead in the workplace even more strictly, so that specialists in the fields mentioned above will not be able to comply with this (i.e. a “ban by the back door”). In these professions, however, the important questions of occupational safety are not about limiting the values, but have to be addressed by personal protection and sustainable training. This means, we must continue to raise political awareness of this issue.

Today we are asking for your help. A petition to the European Parliament, submitted by an interdisciplinary working group, can be signed to demonstrate your support.

The aim of our petition is simple. We demand that traditional lead materials continue to be available and allowed to be used for traditional crafts and the artistic, artisanal, repair and conservation/restoration work regarding cultural assets and historic objects.

With your signature, you can help to ensure that our cultural heritage can preserved for future generations.

Support the petition on the website of the Petitions Committee of the European Parliament (German version):

https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0724%252F2023/html/Petition-Nr.%25C2%25A00724%252F2023%252C-eingereicht-von-Ivo-Reich%252C-deutscher-Staatsangeh%25C3%25B6rigkeit%252C-zu-einer-Verbotsausnahme-f%25C3%25BCr-die-Verwendung-von-Blei-im-Kunstgewerbe-mit-Kulturg%25C3%25BCtern-im-Rahmen-von-REACH

(there you also find the summary of the petition prepared by the EU Secretariat and the related background document).

How to support: Register a user account / enter address details / confirm email / then log in with the user account / search for petition (our petition number is: 0724/2023) / click on petition / click “Support this petition”

Please forward this email to colleagues, associations, museums, politicians, institutions and individuals in your network. It is imperative that as many people as possible express their support now, to stop this incomprehensible and thoughtless plan.

As the petition has been prepared in Germany, it is particularly important to involve as many supporters as possible from other European countries. In this way, we can show that this is not just a “German idea”, but a valid problem for the whole EU.

The petition text is available in several languages in order to pass on the information in the best possible way (see below). You are welcome to use this e-mail, all the text modules and links included in it in your correspondence.

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Chers collègues,

L’Agence européenne des produits chimiques (ECHA) envisage d’interdire l’utilisation du plomb métallique et de ses alliages dans l’UE.

Cette interdiction aurait des conséquences fatales pour le travail artistique et artisanal, l’artisanat historique et la préservation du patrimoine culturel dans tous les domaines. Qu’il s’agisse d’instruments de musique traditionnels, d’objets du patrimoine technique et industriel, de vitraux et d’architecture historique, de techniques d’impression traditionnelles ou de nombreuses œuvres d’art, sans les matériaux en plomb, leur création et leur conception, ainsi que leur conservation, leur réparation ou leur restauration ne seraient plus possibles. Sans les matériaux en plomb, nous perdrions également les connaissances traditionnelles importantes et les techniques de travail culturellement précieuses qui sont nécessaires dans ce contexte.

Selon le projet de l’ECHA, le plomb et ses alliages ne pourraient être utilisés qu’à l’issue de procédures d’autorisation individuelles très complexes et extrêmement coûteuses. Les quelques experts qui travaillent dans le domaine de l’art, de l’artisanat traditionnel et du patrimoine culturel ne pourraient pas satisfaire à ces exigences lourdes et difficiles. Il en va de même pour les petites entreprises qui produisent les matériaux spéciaux correspondants. Par conséquent, le patrimoine culturel de l’Union européenne ne pouvait plus être sauvegardé de manière adéquate.

En mai 2022, une initiative conjointe des parties prenantes dans ce domaine (dont ICOMOS, ICOM, ECCO, ISCCSG, CVMA, INPA, des associations d’artisans et bien d’autres) a soumis à l’ECHA environ 2 000 objections contre ces projets.

Il est possible que la Commission européenne, qui doit prendre la décision finale en la matière, ne suive pas la recommandation de l’ECHA en faveur d’une interdiction totale du plomb. Entre-temps, de nouveaux efforts ont été déployés dans le cadre de la législation européenne pour limiter encore plus strictement les valeurs de plomb sur le lieu de travail, de sorte que les spécialistes des domaines susmentionnés ne puissent pas s’y conformer (c’est-à-dire une “interdiction par la porte de derrière”). Toutefois, dans ces professions, les questions importantes de sécurité au travail ne concernent pas la limitation des valeurs, mais doivent être abordées par la protection personnelle et la formation durable. Cela signifie que nous devons continuer à sensibiliser les politiques à cette question.

Aujourd’hui, nous sollicitons votre aide. Une pétition au Parlement européen, soumise par un groupe de travail interdisciplinaire, peut être signée pour démontrer votre soutien.

L’objectif de notre pétition est simple. Nous demandons que les matériaux traditionnels à base de plomb continuent d’être disponibles et autorisés à être utilisés pour l’artisanat traditionnel et les travaux artistiques, artisanaux, de réparation et de conservation/restauration concernant les biens culturels et les objets historiques.

En signant cette pétition, vous pouvez contribuer à la préservation de notre patrimoine culturel pour les générations futures.

Soutenez la pétition sur le site web de la commission des pétitions du Parlement européen (version allemande) :

https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0724%252F2023/html/Petition-Nr.%25C2%25A00724%252F2023%252C-eingereicht-von-Ivo-Reich%252C-deutscher-Staatsangeh%25C3%25B6rigkeit%252C-zu-einer-Verbotsausnahme-f%25C3%25BCr-die-Verwendung-von-Blei-im-Kunstgewerbe-mit-Kulturg%25C3%25BCtern-im-Rahmen-von-REACH

(vous y trouverez également le résumé de la pétition préparé par le Secrétariat de l’UE et le document de référence correspondant).

Comment soutenir la pétition : Enregistrez un compte utilisateur / entrez vos coordonnées / confirmez votre adresse e-mail / puis connectez-vous avec le compte utilisateur / recherchez la pétition (notre numéro de pétition est : 0724/2023) / cliquez sur la pétition / cliquez sur “Soutenir cette pétition”.

Merci de faire suivre cet e-mail à vos collègues, associations, musées, politiciens, institutions et individus de votre réseau. Il est impératif que le plus grand nombre possible de personnes expriment leur soutien maintenant, pour arrêter ce projet incompréhensible et irréfléchi.

La pétition ayant été préparée en Allemagne, il est particulièrement important d’impliquer le plus grand nombre possible de sympathisants d’autres pays européens. Nous pourrons ainsi montrer qu’il ne s’agit pas seulement d’une “idée allemande”, mais d’un problème valable pour l’ensemble de l’Union européenne.

Le texte de la pétition est disponible en plusieurs langues afin de transmettre l’information de la meilleure façon possible (voir ci-dessous). Vous pouvez utiliser cet e-mail, tous les modules de texte et les liens qu’il contient dans votre correspondance.

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Der Petitionstext auf Deutsch: https://1drv.ms/b/s!Aj_BH9gHZDaEgawmjFtSajK8_fGW1g?e=4ag8ry
Bitte unterstützen Sie die Petition auf der Website des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments (deutsche Fassung): https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0724%252F2023/html/Petition-Nr.%25C2%25A00724%252F2023%252C-eingereicht-von-Ivo-Reich%252C-deutscher-Staatsangeh%25C3%25B6rigkeit%252C-zu-einer-Verbotsausnahme-f%25C3%25BCr-die-Verwendung-von-Blei-im-Kunstgewerbe-mit-Kulturg%25C3%25BCtern-im-Rahmen-von-REACH (unter diesem link finden Sie auch die Zusammenfassung der Petition (angefertigt durch das EU-Sekretariat und das dazu von uns eingereichte Hintergrunddokument).
Vorgehensweise zur Unterstützung: Registrieren Sie ein Nutzerkonto / Adressdaten eingeben / Email bestätigen / dann mit dem Nutzerkonto anmelden / Petition suchen (unsere Petitionsnummer ist: 0724/2023) / Petition anklicken / „Diese Petition unterstützen“ klicken.

The petition text in English: https://1drv.ms/b/s!Aj_BH9gHZDaEgawnUVSdF99EGXVscA?e=0jSrKe
Please support the petition on the website of the Petitions Committee of the European Parliament (German version) via this link:
https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0724%252F2023/html/Petition-Nr.%25C2%25A00724%252F2023%252C-eingereicht-von-Ivo-Reich%252C-deutscher-Staatsangeh%25C3%25B6rigkeit%252C-zu-einer-Verbotsausnahme-f%25C3%25BCr-die-Verwendung-von-Blei-im-Kunstgewerbe-mit-Kulturg%25C3%25BCtern-im-Rahmen-von-REACH : Register a user account / enter address details / confirm email / then log in with the user account / search for petition (our petition number is: 0724/2023) / click on petition / click “Support this petition“.

Le texte de la pétition en Français: https://1drv.ms/b/s!Aj_BH9gHZDaEgdRNncdtyB1fiTdqvA?e=xw1wAi
Veuillez soutenir la pétition sur le site du comité des pétitions du Parlement Européen (version allemande) via ce lien:
https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0724%252F2023/html/Petition-Nr.%25C2%25A00724%252F2023%252C-eingereicht-von-Ivo-Reich%252C-deutscher-Staatsangeh%25C3%25B6rigkeit%252C-zu-einer-Verbotsausnahme-f%25C3%25BCr-die-Verwendung-von-Blei-im-Kunstgewerbe-mit-Kulturg%25C3%25BCtern-im-Rahmen-von-REACH
Procédure à suivre: Enregistrement d’un compte d’utilisateur / Saisir les données d’adresse / Confirmer l’email / Puis se connecter avec le compte d’utilisateur / Rechercher la pétition (notre numéro de pétition est : 0724/2023) / Cliquer sur la pétition / Cliquer sur “Soutenir cette pétition”.

Il testo della petizione in Italiano: https://1drv.ms/b/s!Aj_BH9gHZDaEgbMjPP4PxUooCRz2cA?e=yxLHfD
Sostenete la petizione sul sito web della Commissione per le petizioni del Parlamento europeo (versione tedesca):
https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0724%252F2023/html/Petition-Nr.%25C2%25A00724%252F2023%252C-eingereicht-von-Ivo-Reich%252C-deutscher-Staatsangeh%25C3%25B6rigkeit%252C-zu-einer-Verbotsausnahme-f%25C3%25BCr-die-Verwendung-von-Blei-im-Kunstgewerbe-mit-Kulturg%25C3%25BCtern-im-Rahmen-von-REACH
Procedura: Registrare un account utente / inserire i dati dell’indirizzo / confermare l’e-mail / quindi accedere con l’account utente / cercare la petizione (il nostro numero di petizione è: 0724/2023) / cliccare sulla petizione / cliccare su “Sostenere questa petizione“.

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland
Nov 282023
 

(english below, en français au-dessous)

Speyer, 21. November 2023 – Das Technik Museum Speyer freut sich, in Zusammenarbeit mit der “Amicale Robert Opron” die Eröffnung der Robert-Opron-Retrospektive am 9. Dezember 2023 anzukündigen. Die Ausstellung “Die Zärtlichkeit des Absoluten” wirft einen faszinierenden Blick auf das Leben und Werk des renommierten französischen Automobildesigners Robert Opron (1932-2021).

Über einen Zeitraum von mehr als vier Jahrzehnten prägte Opron mit seinem herausragenden Talent das Automobil-Design namhafter Marken wie Simca, Citroën, Renault, Alfa Romeo und anderen. Seine kreativen Schöpfungen realisierten zeitgenössischen, modernen Stil und brachten nicht nur ästhetische Innovationen, sondern vielfach auch beachtliche kommerzielle Erfolge für die Fahrzeughersteller.

“Die Zärtlichkeit des Absoluten” – übrigens ein Zitat Oprons – ergänzt die laufende Ausstellung “Les Français” im Technik Museum Speyer und bietet einen einzigartigen Einblick in Oprons Schaffen. Neben bereits bekannten Automobilen werden auch erstmals in Deutschland präsentierte Entwürfe und Designs des visionären Architekten und Designers zu sehen sein. Die Ausstellung wird von der “Amicale Robert Opron” organisiert, einer ehrenamtlich geführten Vereinigung von leidenschaftlichen Automobil-Enthusiasten, die auch mit Opron zu seinen Lebzeiten verbunden waren.

Ein besonderer Fokus der Retrospektive liegt auf der Persönlichkeit Robert Oprons, der sich selbst eher als Orchestrator, Dirigent und Weichensteller in seiner über viele Jahre ausgeübten Funktion als Chef-Designer sah. Trotz seiner wegweisenden Beiträge blieb Opron stets im Hintergrund und mied das Rampenlicht.

Seine einzigartige Fähigkeit, sich für jeden Arbeitgeber wieder neu zu erfinden, spiegelt sich in seinen Designs wider, die stets den Kern und die DNA von Citroën, Renault und anderen Herstellern repräsentierten und damit unverwechselbar waren.

Die Robert-Opron-Retrospektive verspricht eine kleine, jedoch zugleich faszinierende Reise durch die Geschichte seines Automobildesigns und die beeindruckende Karriere eines Meisters seines Fachs.

Das Technik Museum Speyer lädt Besucher dazu ein, bis Ende Februar 2024 die “Zärtlichkeit des Absoluten” zu erleben und die Werke dieses visionären Künstlers zu entdecken. Übrigens nicht nur ein Ereignis für Design-Fans, sondern darüber hinaus auch ein Prolog auf eine kommende, umfangreichere Ausstellung: Ab Pfingsten 2024 wird das nationale Automuseum Luxembourg in Diekirch eine Fortsetzung präsentieren, die noch tiefere Einblicke in das Erbe von Robert Opron gewähren wird.

Weitere Informationen: www.amicale-robert-opron.org

Zum Download:

Download Pressemitteilung: Robert Opron Retrospektive @ Technik Museum Speyer

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Speyer, November 21, 2023 – The Technik Museum Speyer is pleased to announce, in collaboration with the “Amicale Robert Opron,” the opening of the Robert-Opron retrospective on December 9, 2023. The exhibition titled “The Tenderness of the Absolute” takes a fascinating look at the life and work of the renowned French automotive designer Robert Opron (1932-2021).

Over a period of more than four decades, Opron shaped automotive design for notable brands such as Simca, Citroën, Renault, Alfa Romeo, and others with his outstanding talent. His creative creations embodied contemporary, modern style, bringing not only aesthetic innovations but also significant commercial success for the vehicle manufacturers.

“The Tenderness of the Absolute” – incidentally, a quote from Opron – complements the ongoing exhibition “Les Français” at the Technik Museum Speyer and provides a unique insight into Opron’s work. In addition to already known automobiles, designs and concepts of the visionary architect and designer will be presented for the first time in Germany. The exhibition is organized by the “Amicale Robert Opron,” a volunteer-led association of passionate automobile enthusiasts who were also connected with Opron during his lifetime.

A special focus of the retrospective is on the personality of Robert Opron, who saw himself more as an orchestrator, conductor, and guide in his role as chief designer over many years. Despite his groundbreaking contributions, Opron always remained in the background and avoided the limelight.

His unique ability to reinvent himself for each employer is reflected in his designs, which consistently represented the core and DNA of Citroën, Renault, and other manufacturers, making them unmistakable.

The Robert-Opron retrospective promises a fascinating journey through the history of his automotive design and the impressive career of a master of his craft.

The Technik Museum Speyer invites visitors to experience “The Tenderness of the Absolute” until the end of February 2024 and discover the works of this visionary artist. Not only an event for design enthusiasts but also a prologue to an upcoming, more extensive exhibition: From Pentecost 2024, the National Automobile Museum Luxembourg in Diekirch will present a continuation that will provide even deeper insights into the legacy of Robert Opron.

More information: www.amicale-robert-opron.org

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Speyer, 21. November 2023 – Le Musée de la Technologie de Speyer (Spire, R.F.A.) est heureux d’annoncer, en collaboration avec l'”Amicale Robert Opron”, l’ouverture de la rétrospective Robert-Opron le 9 décembre 2023. L’exposition intitulée “La Tendresse de l’Absolu” offre un regard fascinant sur la vie et l’œuvre du célèbre designer automobile français Robert Opron (1932-2021).

Pendant plus de quatre décennies, Opron a marqué de son talent exceptionnel le design automobile de marques renommées telles que Simca, Citroën, Renault, Alfa Romeo et d’autres. Ses créations créatives ont incarné un style contemporain et moderne, apportant non seulement des innovations esthétiques, mais aussi d’importants succès commerciaux pour les constructeurs automobiles.

“La Tendresse de l’Absolu”, un autre clin d’œil à une citation d’Opron, complète l’exposition en cours “Les Français” au Musée de la Technologie de Speyer et offre un aperçu unique de l’œuvre d’Opron. En plus des voitures déjà connues, des concepts et des designs inédits de cet architecte et designer visionnaire seront présentés pour la première fois en Allemagne. L’exposition est organisée par l'”Amicale Robert Opron”, une association bénévole de passionnés d’automobiles qui étaient également liés à Opron de son vivant.

La rétrospective met particulièrement l’accent sur la personnalité de Robert Opron, qui se considérait lui-même davantage comme un orchestrateur, un chef d’orchestre et un guide dans son rôle de chef designer exercé pendant de nombreuses années. Malgré ses contributions révolutionnaires, Opron est resté toujours en retrait, évitant les feux de la rampe.

Sa capacité unique à se réinventer pour chaque employeur se reflète dans ses designs, représentant toujours l’essence et l’ADN de Citroën, Renault et d’autres constructeurs, les rendant ainsi inimitables.

La rétrospective Robert-Opron promet un voyage fascinant à travers l’histoire de son design automobile et la carrière impressionnante d’un maître de son art.

Le Musée de la Technologie de Speyer invite les visiteurs à découvrir la “Tendresse de l’Absolu” jusqu’à la fin de février 2024, et à explorer les œuvres de cet artiste visionnaire. Il s’agit non seulement d’un événement pour les amateurs de design, mais aussi d’un prologue à une exposition plus vaste à venir : à partir de la Pentecôte 2024, le Musée national de l’automobile du Luxembourg à Diekirch présentera une suite offrant des perspectives encore plus approfondies sur l’héritage de Robert Opron.

Plus d’information: www.amicale-robert-opron.org

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland
Nov 232023
 

(english below & en francais: au-dessous)

Manchmal sind es die ganz besonderen Momente, bei denen man das Glück hat, dabei sein zu können. Solch ein Ereignis können wir heute mitteilen:

In einem außergewöhnlichen Engagement für einen der innovativsten und zukunftsweisendsten Visionäre Frankreichs wurde eine herausragende Initiative gestartet, um André Citroën, den brillanten Gründer der Marke Citroën, in die ehrwürdigen Hallen des Panthéon in Paris aufzunehmen.

Das Panthéon, ein monumentales Mausoleum, das Frankreichs geschätzten Nationalhelden gewidmet ist, ist ein Ort von beispielloser Ehrerbietung und Prestige. Diese Bemühung wird von Henri-Jacques Citroën, dem Enkel von André Citroën, der zugleich auch ACI-Botschafter ist, geleitet und erhält uneingeschränkte Unterstützung aus einem breiten Spektrum der Gesellschaft, der Industrie und politischer Führungskräfte. Die angestrebte Zeremonie verspricht ein Ereignis von außergewöhnlicher Ehre zu werden, das die tiefgreifende internationale Wirkung der Beiträge von André Citroën zeigt.

Der Vorschlag wurde formell schriftlich dem Präsidenten der Französischen Republik, Emmanuel Macron, von einem Unterstützungskomitee mit 63 Persönlichkeiten aus verschiedenen Berufen und Herkünften unterbreitet. Die ACI fühlt sich geehrt, an dieser Initiative beteiligt zu sein.

André Citroën: Ein Erbe der Innovation

André Citroën verkörperte sein ganzes Leben lang Innovation, Unternehmertum und eine unerschütterliche Verpflichtung, die Grenzen des Möglichen zu überschreiten. Als Gründer der Marke Citroën revolutionierte er die Automobilindustrie mit bahnbrechenden Erfindungen und Designs. Seine Pionierarbeit bei Massenproduktionstechniken, wie dem ikonischen Citroën Type A, legte den Grundstein für die moderne Automobilfertigung in Europa. Sein letztes Modell, der Traction Avant, war ein Wunderwerk der Ingenieurskunst, und Innovationen wie selbsttragende Ganzstahlkarosserie und Frontantrieb sind heute Branchenstandards.

André Citroën war nicht nur ein Automobilpionier; er war auch ein Marketinggenie. Das ikonische Doppelwinkel-Logo und die clevere Verwendung des Eiffelturms in der Werbung waren Meisterleistungen im Bereich Branding, die neue Maßstäbe setzten. 165.000 Verkehrszeichen halfen jedem, sein Ziel in Frankreich zu finden. Sein innovativer Ansatz im Marketing legte den Grundstein für zukünftige Generationen und etablierte die Bedeutung eines starken Markenimages und kreativer Werbung im Geschäft. Seine „Croisières“ zeigten nicht nur technisch herausragende Fähigkeiten – die Halbkettenfahrzeuge “Kégresse” kehrten mit einer reichen Schatzkiste kultureller Objekte zurück, die Tausenden von Menschen in Wanderausstellungen halfen, mehr über andere Völker und Kulturen zu erfahren.

Auch sein philanthropisches und sozio-kulturelles Engagement sind herausragend. Citroëns Engagement für das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter ging über traditionelle Geschäftspraktiken hinaus. Er führte innovative Programme zur Mitarbeiterfürsorge ein, einschließlich Gesundheitseinrichtungen und sozialer Clubs. Dieser Ansatz verbesserte nicht nur die Lebensqualität seiner Belegschaft, sondern setzte auch ein Beispiel für unternehmerische soziale Verantwortung, das bis heute nachhallt. Sein Glaube an die transformative Kraft der Technologie erstreckte sich auf einen breiteren gesellschaftlichen Kontext. Citroën sah eine Zukunft, in der technologische Fortschritte zu einer Verbesserung des menschlichen Lebens beitragen würden, eine Perspektive, die die Grenzen seiner Branche überstieg.

Beitrag zur französischen industriellen Identität: André Citroëns Gründung einer der größten Automobilfabriken in Europa war nicht nur eine wirtschaftliche Leistung; sie festigte auch die Position Frankreichs in der globalen industriellen Landschaft. Die Marke Citroën wurde zum Synonym für französische Innovation und Handwerkskunst und trug zur Reputation der Nation als Zentrum industrieller Exzellenz bei.

Das Panthéon: Ein Monument für Frankreichs Helden

Das Panthéon, ein atemberaubendes architektonisches Meisterwerk im Herzen von Paris, ist ein Symbol der französischen nationalen Identität und ein Schrein für diejenigen, die einen unauslöschlichen Eindruck auf das Land und die Welt hinterlassen haben. Innerhalb seiner ehrwürdigen Mauern ruhen Persönlichkeiten wie Voltaire, Victor Hugo und Marie Curie, Menschen, deren Beiträge das Bild Frankreichs auf der globalen Bühne maßgeblich bereichert haben.

Eine verdiente Ehre

Die Initiative, André Citroën im Panthéon beizusetzen, ist eine Anerkennung seiner tiefgreifenden Auswirkungen auf die französische Industrie, Kultur und die globale Gemeinschaft. Es ist eine Ehre, die seinen innovativen Geist, seine zukunftsweisenden Ideen und sein bleibendes Erbe feiert. Indem Frankreich André Citroën im Panthéon huldigt, wird es einen Mann verewigen, dessen Name mit Innovation und Exzellenz gleichgesetzt ist.

Unterstützen Sie die Petition

Wir laden Personen aus Frankreich und der ganzen Welt ein, die Petition zu unterstützen, die darauf abzielt, André Citroën in den Panthéon aufzunehmen. Diese außergewöhnliche Zeremonie wird nicht nur einem visionären Pionier Tribut zollen, sondern auch als Erinnerung an die grenzenlosen Möglichkeiten dienen, die menschliche Ingeniosität erreichen kann. Schließen Sie sich uns an, um diese große Ehre zu feiern und das Erbe von André Citroën für kommende Generationen zu bewahren.

Um Ihre Unterstützung zu zeigen und die Petition zu unterzeichnen, besuchen Sie:

https://chng.it/9zX7dqCtTq

und wir bitten alle, diese Information und die Bitte um Unterzeichnung der Petition an Fans und Freunde der Marke und des französischen automobilen Kulturguts weiterzuleiten.

Merci.

english text:

André Citroën au Panthéon – support the initiative and sign the petition!

en francais (2eme moitie de la page):

André Citroën au Panthéon – support the initiative and sign the petition!

Sep 182023
 

Zum Stichtag 1. Januar 2023 waren fast 800.000 Fahrzeuge, genauer gesagt 793.589 Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger, als Oldtimer registriert. Das bedeutet, dass sie zu diesem Zeitpunkt ein Alter von 30 Jahren oder mehr erreicht hatten, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kürzlich bekannt gab. Dies entspricht einem Anstieg von 8,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders bemerkenswert sind die zweistelligen Zuwächse bei Kfz-Anhängern (+11,6 %) und Kraftomnibussen (+12,4 %). Die größte Gruppe unter den Oldtimern sind Pkw mit 704.269 Fahrzeugen (88,7 %), was einem Wachstum von 8,6 Prozent im letzten Jahr entspricht. Die Anzahl der Oldtimer-Lastkraftwagen stieg um 4,8 Prozent auf 37.966 Fahrzeuge, während Zugmaschinen um 3 Prozent auf 24.076 Fahrzeuge zulegten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle dieser Oldtimer ein H-Kennzeichen tragen. Die KBA-Daten basieren auf dem zentralen Fahrzeugregister (ZFZR), das sowohl Fahrzeuge erfasst, für die Eigentümer ein Gutachten nach § 23 StVZO vorgelegt haben (eine sogenannte “H-Abnahme”), als auch solche, bei denen nur die Emissionsklasse in die spezifische Klasse für Oldtimer (Schlüsselnummer “98”) geändert wurde. Wenn mindestens eines dieser Kriterien erfüllt ist, wird das Fahrzeug in die Statistik “Fahrzeuge mit und ohne H-Kennzeichen” aufgenommen. Das KBA weist zudem darauf hin, dass H-Kennzeichen erst seit 2009 im ZFZR erfasst werden. Vorher konnte ein Oldtimer nur anhand der Emissionsklasse identifiziert werden.

Aktuell verfügt eine leichte Mehrheit der Oldtimer im Alter von über 30 Jahren über ein H-Kennzeichen. Allerdings nimmt ihr Anteil von Jahr zu Jahr ab, wie vom Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e. V., kurz Deuvet, festgestellt wird. Nach 59,4 Prozent (Stichtag 1.1.2021) und 57,3 Prozent (Stichtag 1.1.2022) beträgt ihr Anteil derzeit nur noch 56 Prozent (Stichtag 1.1.2023). Zudem weist der Verband der Oldtimerclubs darauf hin, dass das KBA seine Statistik zur Altersverteilung nicht mehr in der bisher bekannten Form veröffentlicht. Aktuell machen Oldtimer 1,1 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge aus. Die Bundesländer mit den meisten Oldtimern sind Nordrhein-Westfalen mit 171.512 Fahrzeugen, gefolgt von Bayern mit 151.160 und Baden-Württemberg mit 128.422 Fahrzeugen.

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland
Jul 142023
 

(english below)

Das Goldene Lenkrad – Berlingo 2CV Fourgonnette und C4 X sind nominiert!

Hallo Citroën Fans,

die alljährliche Abstimmung für „Das Goldene Lenkrad“, der renommierten Auto-Award vom Axel Springer Verlag (Bild, AutoBild, Bild am Sonntag uvm.), steht an.

Gute Nachrichten in diesem Jahr: Citroën ist mit gleich zwei Modellen nominiert!

Sowohl der C4 X in der Kategorie „Kompaktwagen“, als auch das einzigartige Sondermodell Berlingo 2CV Fourgonnette in der Kategorie „Familienautos“ stellen sich zur Wahl. Beide Fahrzeuge sind auch in der Kategorie „schönstes Auto“ nominiert.

Allein die Nominierung bringt aber wenig, denn die beiden Modelle sollen ins Finale kommen (und dann gewinnen, logisch!). Nur die Autos mit den meisten Stimmen in jeder Kategorie kommen ins Finale, wo dann eine Jury den Sieger kürt.

Und für diese Abstimmung brauchen der Berlingo 2CV Fourgonnette & der C4 X vor allem eins:

Stimmen, Stimmen und nochmal Stimmen!

Daher folgende Bitte an Euch: Auf www.autobild.de/leserwahl/das-goldene-lenkrad-2023

in der Kategorie Kompaktwagen, Familienautos & schönste Autos für den Berlingo Fourgonnette und C4 X stimmen!

Es dauert keine zwei Minuten und bringt unsere Fahrzeuge hoffentlich ins Finale, denn jede Stimme zählt.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

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DAS GOLDENE LENKRAD – WIE ES FUNKTIONIERT

Gehen Sie zu www.autobild.de/leserwahl/das-goldene-lenkrad-2023

Es gibt verschiedene Kategorien, pro Kategorie müssen Sie für ein Auto abstimmen.

In der Kategorie “Kompaktwagen“, „Familienautos“ sowie „Schönstes Auto“ stehen der C4 X und Berlingo 2CV Fourgonnette zur Wahl.

Bitte unterstützen Sie uns und stimmen jeweils für die Citroen-Modelle ab!

Wenn Sie in allen Kategorien ein Modell gewählt haben, (also 8 Modelle gewählt wurden) klicken Sie bitte am Ende auf „Abstimmung abschließen“.

Danke.

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Hello Citroën fans!

the annual voting for “Das Goldene Lenkrad”, the renowned German car award of the Axel Springer Verlag (Bild, AutoBild, Bild am Sonntag and many more journals), is about to take place again.

Good news this year: two Citroën vehicles are nominated!

Both the e-C4X in the category “compact car”, and the unique special model Berlingo 2CV Fourgonnette in the category “family car” are up for election. Both vehicles are also nominated in the “most beautiful car” category

However, the nomination alone is of little use, as the two models are to make it to the finals (and then win, logically!). Only the cars with the most votes in each category make it to the finals, where a jury then chooses the winner.

And for this election, the Berlingo 2CV Fourgonnette & the e-C4X need one thing above all:

Your votes, votes and again votes!

Therefore, we relay the following request triggered by Citroën Germany subsidiary to you:

On www.autobild.de/leserwahl/das-goldene-lenkrad-2023

In the category of compact cars, family cars & most beautiful cars – please vote for the Berlingo Fourgonnette and e-C4X.

It takes less than two minutes and will hopefully get our cars into the finals, because every vote counts!

Thank you for your support.

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Voting for “Das goldene Lenkrad” (THE GOLD STEERING WHEEL) – HOW IT WORKS

Go to www.autobild.de/leserwahl/das-goldene-lenkrad-2023

There are different categories, per category you have to vote for one car

In the category “Kompaktwagen“ (“Compact Car”), „Familienautos“ (“Family Car”) as well as „Schönstes Auto“ (“Most Beautiful Car”) the C4 X and Berlingo 2CV Fourgonnette are up for election.

Please support us and vote for the Citroen models!

If you have chosen a model in all categories, (please vote in all categories) please click on “Finish voting” at the end of the page. Thank you.

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with: ,
Jul 072023
 

Das Protokoll der Sitzung des PAK (Parlamentskreis Automobiles Kulturgut)

SITZUNGSPROTOKOLL
20. JUNI 2023, 12:00 BIS 15:00 UHR
CLASSIC-REMISE, BERLIN

TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Besonders begrüßt werden die Vertreterinnen und Vertreter von mehreren Markenclubs. Sie nehmen heute als Gäste am PAK teil, da die Classic Remise als Tagungsort deutlich mehr Platzkapazität bietet, als die üblichen Tagungssäle des PAK.

Es wird einen Tausch der Tagesordnungspunkte 3 und 4 geben, so dass die aktuellen Ergebnisse der BBE-Marktstudie in die Diskussionen zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes einfließen können.

Mit einer Erinnerung an den 86. Geburtstag von Heidi Hetzer wird auf die um 17:30 Uhr beginnende Bewegungsfahrt des PAK verwiesen. Von der Classic Remise geht es über Berliner Straßen zur Motorworld Manufaktur Berlin.

Carsten Müller dankt der Classic Remise Berlin und dem ADAC, dass diese Sitzung und das anschließende „Benzingespräch“ an diesem Tagungsort möglich gemacht worden ist.

TOP 2 Begrüßung durch Classic Remise
Yvo Konzag | Center Manager Classic-Remise Berlin

Der Center Manager der Classic Remise Berlin, Yvo Konzag, begrüßt alle Anwesenden ganz besonders im Namen der Eigentümer der Classic Remise. Er begrüßt auch die anwesenden Kollegen aus Düsseldorf herzlich. Die Classic Remise Berlin ist seit über 20 Jahren am Standort. Die Ziele der Parlamentskreisarbeit, das automobile Kulturgut erlebbar auf den Straßen zu halten, sind das täglich Brot der Classic Remise. Alle sind eingeladen, sich vor Ort zu informieren und umzuschauen. Die Classic Remise Berlin freut, den PAK zur Tagung begrüßen zu können und freuts sich ebenso, wenn der PAK auch häufiger am Standort tagen würde. Die Classic Remise Berlin unterstützt das gern.

TOP 4 BBE-Marktstudie “Wirtschaftsfaktor Young- und Oldtimer 2023”
Fritz Cirener | Leiter Referat historische Mobilität VDA

Fritz Cirener stellt dem PAK kurz den Werdegang der BBE-Classic Studie vor und präsentiert anschließend die wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse der aktuellen 5. Auflage der Studie aus dem April 2023. Die genutzte Präsentation liegt dem Protokoll bei. Die umfassende Studie wird aufgrund der Dateigröße mit einer zusätzlichen Mail versendet. Ein kurzes Fazit zu den wichtigsten Erkenntnissen: Der Markt ist gewachsen. Es kommen neue, aber andere Fahrzeuge. Der Nachwuchs ist vorhanden. Die Bevölkerung blickt weiter positiv auf Oldtimer. Die Umweltbelastung ist gering. Die wirtschaftliche Bedeutung ist hoch.

Roland Kayser fragt, ob auch Zahlen zur Wertschöpfung der Branche vorliegen, die explizit Kosten von Restaurierungsmaßnahmen an Fahrzeugen umfassen. Dieser zusätzliche Wert wird den in der Studie aufgeführten Betrag des jährlichen Volumens für Reparaturen und Wartungen erheblich anwachsen lassen. Fritz Cirener führt aus, dass die spezifischen Zahlen zwar vorliegen müssten, aber in der Studie bewusst nicht verwendet wurden, um eine trennscharfe Abgrenzung in diesem Sektor vornehmen zu können.

Christoph Karle erkundigt sich, inwiefern der Mehrfachbesitz von Oldtimern berücksichtigt wurde und eingeflossen ist, dass jeweils nur ein Fahrzeug bewegt werden kann. Fritz Cirener führt zu den statistischen Zulassungszahlen aus, die keine Rückschlüsse zur Fahrzeugnutzung ermöglichen. Die Nutzung lässt sich jedoch aus der geringen durchschnittlichen Jahresfahrleistung historischer Fahrzeuge ableiten.

Norbert Schroeder greift in diesem Zusammenhang eine von Markus Tappert initiierte anonymisierte Datenauswertung der Hauptuntersuchungen im TÜV Süd auf, um einen Eindruck der Jahresfahrleistungen von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen zu erlangen. Die Auswertung liegt dem Protokoll bei. Im Wissen um den frühen Bearbeitungsstand und um den fehlenden Anspruch auf Vollständigkeit der Daten, zeigt sich dennoch ein Mittelwert der Jahresfahrleistung für Fahrzeuge im Alter zwischen 30 und 39 Jahren. Dieser beträgt 1.347 Kilometer. Dieser Wert liegt sogar unterhalb der bisher häufig verwendeten jährlichen Durchschnittswerte von 1.600 bis 2.000 Kilometer. Damit wird ein anderes Bild gezeichnet, als der Bundesrechnungshof in seiner Bemerkung jüngst behauptet hatte.

Norbert Schroeder kündigt an, dass diese Ausarbeitung des TÜV Süd weiter vervollständigt und fehlerbereinigt wird, um für die Diskussionen belastbare Daten nutzbar machen zu können. Dr. Christian Malorny betont, dass der Bundesrechnungshof ganz speziell auf die Anzahl der Oldtimer im Alltagseinsatz abstellt und deren jährliche Laufleistung kritisiert. Diese Daten ließen sich nicht mit diesem Mittelwert abbilden.

Norbert Schroeder führt aus, dass vor allem die Versicherer die Jahresfahrleistungen vertraglich regeln und diese Grenzwerte einen Alltagseinsatz der Fahrzeuge mit H- Kennzeichen einschränken. Aus dem Auditorium wird bestätigt, dass die Versicherungen in der Regel von einer jährlichen Fahrleistung von höchstens 10.000 Kilometer für „Liebhaberfahrzeuge“ ausgehen. Norbert Schroeder sieht in diesem, vom TÜV Süd anhand der Untersuchungsdaten ermittelten Durchschnittswert einen belastbaren Beleg dafür, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Fahrzeuge eine sehr geringe Laufleistungen aufweist. Das schließt nicht aus, dass auch einmal ein Fahrzeug deutlich darüber liege, aber das sind dann eher Ausnahmen.

Fritz Cirener ergänzt, dass Fahrzeuge älter als 30 Jahre, die im Alltag eingesetzt werden, beispielsweise als „Winterauto“, in der Regel nicht über das H- Kennzeichen zugelassen werden. Anknüpfend an die Unterscheidung „Fahrzeug, älter als 30 Jahre“ und „Fahrzeug mit H-Kennzeichen“ verweist Norbert Schroeder auf Erfahrungswerte der Prüfstellen, wonach besonders bei den Fahrzeugen, älter als 30 Jahre eine zunehmende Durchfallquote bei der Begutachtung für ein H-Kennzeichen festzustellen sei. Sehr häufig führen genau die Abnutzungsspuren des Alltags zu diesem Scheitern. Das trägt ebenfalls dazu bei, dass der Zuwachs der Fahrzeuge mit H- Kennzeichen seit Jahren konstant bei etwa zehn Prozent verläuft.

TOP 3 Bemerkungen des Bundesrechnungshofes
„Immer mehr Oldtimer-Kennzeichen für Alltagsfahrzeuge: Hoher Steuerverzicht und Schadstoffbelastung“
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller stellt kurz die Bemerkungen 2022, Nr. 36 des Bundesrechnungshofes mit der Überschrift „Immer mehr Oldtimer-Kennzeichen für Alltagsfahrzeuge: Hoher Steuerverzicht und Schadstoffbelastung“ vor. Darin lautet das Fazit des Bundesrechnungshofes: Fahrzeuge, die mit H-Kennzeichen zugelassen sind, dabei einen pauschalen Kfz-Steuersatz entrichten und im Alltag eingesetzt werden, schädigen den Fiskus. Der Bundesrechnungshof beziffert einen Steuerschaden in Höhe von 170 Millionen Euro durch den Alltagseinsatz historischer Fahrzeuge. Der Bundesrechnungshof sieht darin einen Missbrauch der Kfz-Steuer-Sonderregelung, der durch den Gesetzgeber abzustellen sei.

Der Vorstand des PAK hat zahlreiche inhaltliche Mängel des Berichts lokalisiert. Wesentliche Schwachstellen wurden in einem PAK-Schreiben an den Präsidenten des Bundesrechnungshofes benannt und fehlerhafte Annahmen korrigiert. Dieses Schreiben wurde bereits an den PAK zirkuliert. Im weiteren Verlauf wird sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages mit diesem Prüfbericht befassen.

Mit dem zuständigen Berichterstatter und Vorsitzenden des Ausschusses hat bereits ein Gespräch der Vorstandsmitglieder stattgefunden. Auch hier wurden die Schwachstellen aufgegriffen und anhand von Statistiken und Fakten aufgearbeitet. Der Berichterstatter hat sich offen für eine Argumentation gezeigt. Zudem wurden ihm weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt. Vergleichbare Gespräche führten die Vorstandsmitglieder bereits mit weiteren Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschuss ihrer Fraktionen.

Mit einem Hinweis im Zusammenhang der Wirtschaftsleistung, die die Oldtimerszene in Milliardenhöhe generiert, weist Matthias W. Birkwald auf einen möglichen Steuernachteil für den Fiskus hin, wenn weniger historischen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen zugelassen würden. Wichtig sei ganz besonders in diesem Kontext, die klare Unterscheidung der Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und Fahrzeuge mit H-Kennzeichen. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen weisen sich eben dadurch aus, dass sie etwas gepflegter sind und weniger gefahren werden. In der Erwiderung des Bundesrechnungshofberichts muss stets auf diesen Unterschied verwiesen werden.

Carsten Müller greift diesen Punkt auf und betont, dass die Plausibilität des Bundesrechnungshofberichts hinterfragt werden müsse. Es geht im Kern und die angebliche Steuermindereinnahme von 170 Millionen Euro im Jahr. Diesen Wert hat der Bundesrechnungshof jedoch übernommen. Er stellt insgesamt eine Schätzung dar, die sich mit einer einfachen Überschlagsrechnung erheblich in Frage stellen lässt.

Folgende durchschnittliche Grundlagenwerte lassen sich dafür annehmen:

1.) Seit vielen Jahren bewegt sich die durchschnittliche Hubraumgröße von PKW um 1.700 cm3. In den 1980er, 1970er und früheren Jahren waren Pkw tendenziell mit kleineren und schwächeren Motoren ausgestattet.

2.) In der Gruppe der Pkw mit H-Kennzeichen haben 89 Prozent einen ottomotorischen und 11 Prozent einen dieselmotorischen Antrieb.

Wird jetzt – und obwohl sich das Gros der Pkw mit H-Kennzeichen wegen verbauter Abgasreinigungsanlagen ab Baujahr 1989/90 in deutlich günstigeren Steuerklassen befindet – ein entsprechend gewichteter, höchster Kfz-Steuersatz in der schlechtesten Reinigungsstufe mit in einem Betrag von 26,705 Euro/100 cm3 angenommen, resultiert bei Zugrundelegung der durchschnittlichen Motorgröße von 1.700 cm3 ein Jahressteuerbetrag 453,99 Euro.

Wenn nun der für das H-Kennzeichen pauschal zu entrichtende 191,73 Euro Jahressteuersatz abgezogen würde, resultiert ein durchschnittlicher rechnerischer „Steuervorteil“ von 262,26 Euro pro Jahr.

Setzt man diesen Steuervorteil der Überschlagsrechnung nun in Relation zum angenommenen Steuerschaden des Bundesrechnungshofes von 170 Millionen Euro ergibt sich eine Anzahl von H-Fahrzeugen, die steuerschädlich im Alltag eingesetzt werden müssten von 648.211. Aktuell wird von einer Gesamtanzahl von 704.233 Pkw mit H-Kennzeichen ausgegangen.

Selbst wenn die Überschlagsrechnung noch genauer geführt und sich die Anzahl der errechneten Fahrzeuge nach unten korrigieren und beispielsweise „nur“ 500.000 Fahrzeuge errechnet werden würden, wird die fehlende Plausibilität der Steuerschätzung dem gesamten PAK und der Oldtimerszene sofort deutlich. Es ist nicht der Fall, dass 500.000 und mehr Fahrzeuge mit H-Kennzeichen im Alltag eingesetzt werden. Diese hohe Anzahl von Fahrzeugen mit H-Zulassung legen nicht mehr Kilometer als die von Bundesrechnungshof aufgerufenen 6.000 Kilometer und mehr im Jahr zurück.

Ebenso berücksichtigt der Bundesrechnungshof nicht, dass die Fahrleistung nicht das einzige Kriterium zur Erteilung eines H-Kennzeichen ist, sondern weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Im vorherigen Tagesordnungspunkt wurden die steigenden Durchfallquoten bei den Begutachtungen bereits thematisiert.

Tatsache ist zudem, dass der Anteil der H- Kennzeichen relativ abnimmt. Das liegt vor allem auch daran, dass bei den Modellen, die aktuell zulassungsfähig für H-Kennzeichen werden, der reguläre Steuersatz unterhalb des Pauschalbetrages des H-Kennzeichens liegt. Grundsätzlich muss der Bundesrechnungshof für eine belastbare Kritik am H-Kennzeichen trennscharf arbeiten, Datensätze sehr genau auswählen und auf dieser Basis argumentieren.

Christian Sauter betont, dass das Thema zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht endgültig gelöst ist. Jedoch hat das Bundesfinanzministerium in seiner Erwiderung dem Bericht widersprochen und ist dem Vorwurf der überwiegenden Alltagsnutzung nicht gefolgt. Durch die Berichterstattung treten aktuell erneut Gesichtspunkte verstärkt in den Vordergrund, mit denen die Szene lange konfrontiert ist und die unter den Schlagworten: Umwelt, alte Fahrzeuge und Neid zu fassen sind. Daher der Appell an alle Beteiligten in der Szene für einen weiterhin bewussten und sorgsame Umgang mit dem Hobby.

Yvo Konzag ruft dazu auf, die Diskussion nicht nur um den Steuervorteil des H-Kennzeichen zu führen. Wenn der Bundesrechnungshof hier Mindereinnahmen ausmacht, sollte zum Schutz der H-Zulassung auch über eine Erhöhung des Pauschalsteuersatzes diskutiert werden. Carsten Müller rät dringend davon ab und verweist auf das Risiko dieser Debatte.

Ein Aufschnüren des Pakets kann schnell zu ungewollten, ausufernden Diskussionen führen, die nicht mehr einzufangen sind. Vorbild für eine gezielte, sachliche und sehr fokussierte Debatte kann die Diskussion um die Einfahrgenehmigung von historischen Fahrzeugen in den kommunalen Umweltzonen vor einigen Jahren sein. Unaufgeregt wurde das Ansinnen zur Beseitigung von Oldtimerprivilegien zurückgewiesen.

Aktuell ist zu beobachten, dass immer mehr Kommunen die Umweltzonen wieder abschaffen und die damaligen Debatten damit erledigt sind. Marco Wenzl spricht sich dafür aus, in den Debatten stets den Nachwuchs im Blick zu haben, denn die Perspektive der jüngeren Oldtimerbegeisterten auf das Thema unterscheidet sich unter Umständen. Mario De Rosa stellt die Frage in den Raum, ob man weiter Energie auf den Bundesrechnungshof richten sollte oder mit diesem Einsatz lieber auf die Ebene der Entscheider zielt.

Matthias W. Birkwald rät dazu, den Dialog mit dem Bundesrechnungshof aufrechtzuhalten. Dessen Bemerkungen werden im Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages aufgegriffen und können von dort in den Haushaltsausschuss gehoben werden. Die große Aufgabe ist es, stets allen Seiten den Blick aufs große Ganze zu zeigen, um einseitige Berichte zu entkräften. So greift der Bundesrechnungshofbericht in seinen Ausführungen das Thema Schadstoffemissionen auf, unterlässt aber eine umfassende Betrachtung.

Es wird mittels einer sehr eingeschränkten Perspektive nur auf den höheren Schadstoffausstoß während der Fahrt verwiesen. Stattdessen wäre der Gesamtlebensdauer-CO2-Fußabdruck eines Fahrzeugs ein belastbarer Vergleichswert gewesen. Zielführend wäre es gewesen, die Energie- und Rohstoffbilanz eines historischen Fahrzeugs im Zusammenhang mit der Jahresfahrleistung sowie der insgesamt ausgestoßene Schadstoffmenge zu betrachten und diese dann ins Verhältnis mit modernen und möglicherweise regelmäßig gewechselten Fahrzeugen zu setzen. Das ist durch den Bundesrechnungshof jedoch nicht geschehen.

Der Vorstand wird den PAK über die weitere Entwicklung fortlaufend informieren.

(Redaktionelle Ergänzung: Die Reaktion des Präsidenten des Bundesrechnungshofes auf das PAK-Schreiben sowohl die erneute Antwort des PAK-Vorstandes wurden nach der PAK-Sitzung, am 23. Juni 2023, an den Verteiler gemailt).

TOP 5 eFuel-Update
Ralf Diemer | Geschäftsführer eFuel Alliance e.V.

Der Tagesordnungspunkt knüpft an vorherige PAK-Sitzungen an und greift das Thema synthetische Kraftstoffe erneut auf. Ralf Diemer stellt den eFuel Alliance e.V. vor und führt zu den politischen Rahmenbedingungen aus. Die verwendete Präsentation liegt dem Protokoll bei. Hervorgehoben wird die Notwendigkeit einer globalen Betrachtung der Thematik. So ermöglicht die Produktion von synthetischen Kraftstoffen an sonnen- und/oder windenergiereichen Standorten außerhalb Europas eine effizientere Auslastung der Anlagen. Diese verhindern eine Konkurrenzsituation mit der lokalen, kostenintensiveren Erzeugung erneuerbarer Energien.

Da in den nächsten zwei bis drei Jahren erste Industrieanlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe in Betrieb gehen, wird es diese Kraftstoffe entsprechend an Zapfsäulen geben können. Damit können Verbrenner klimaneutral betrieben und müssten nicht verboten werden. Für die regulatorische Unterstützung der Markteinführung ist der Gesetzgeber vor allem auf europäischer Ebene gefordert. Momentan existieren zu viele Regelungen, die den Fortschritt eher behindern.

Änderungen sind dringend erforderlich, aber leider ist festzustellen, dass die deutsche Position in Europa zu wenig vor- und eingebracht wird. Hier wäre von industrieller Seite eine klarere, entschiedener deutsche Positionierung wünschenswert, die Innovation ermöglicht, Planbarkeit für Investitionen sicherstellt sowie den Verlust von Wissen und Industrie in Deutschland verhindert. Carsten Müller betont an dieser Stelle die enge Zusammenarbeit mit Bernd Lange und der European Parliament Historic Vehicle Group, um auch dieses Thema aufzugreifen und Lösungen für die Mobilität von morgen zu finden.

TOP 6 LED-Retrofit-Lampen
Christopher Kurz | Lumileds Germany GmbH

Christopher Kurz stellt nachrüstbare LED-Beleuchtung für historische Fahrzeuge mit Straßenzulassung vor. Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.

Die Straßenzulassung der LED-Beleuchtung ist für ausgewählte Fahrzeugmodelle erteilt. Der Kreis wird stetig ausgebaut und in der Präsentation ist auf Seite 14 ein QR-Code hinterlegt, der eine Modellabfrage ermöglicht. Auf Nachfrage aus dem Zuhörerkreis wird zu den Leistungswerte der LEDs ausgeführt: Die H4 LED benötigt 18W und die H7 LED 15W. Für 6V-Fahrzeuge gibt es die LEDs bislang noch nicht. Nach den bisherigen 12V- Fahrzeugen wird als Nächstes der Markt der 24V-Fahrzeuge in der Nutzfahrzeugsparte bedient werden. Für die Lampenkontrollrelais in den Fahrzeugen gibt es eine Lösung – es wird ein Adapter zwischengeschaltet, so dass kein Lampenausfall-Fehler im Fahrzeug angezeigt wird.

Peter Diehl fragt die Prüforganisation, ob ein Austausch zu LED-Beleuchtung die Authentizität bei der H-Kennzeichen-Prüfung gefährden würde. Norbert Schroeder erläutert, dass dieser Austausch der Leuchtmittel darauf keinen Einfluss hat, weil es sich gerade nicht um den Austausch einer kompletten Lichtanlage handelt.

Anhand von zwei identischen Fahrzeugen wird dem PAK der Unterschied zwischen der traditionell und der modernen LED-Beleuchtung vorgeführt. Der Unterschiede zwischen beiden Fahrzeugen wird deutlich sichtbar. Christopher Kurz weist im Anschluss an eine Nachfrage darauf hin, dass für LEDs grundsätzlich jede Farbe und jede Lichtfarbe denkbar wären. Einschränkend wirken die amtlichen Zulassungskriterien, denen das Licht entsprechen muss und einschränkend wirkt auch der Wirtschaftlichkeitsfaktor. Das Produkt muss über die Marktchancen seine Investitionskosten rechtfertigen. Die Entwicklung am Markt der LED-Beleuchtungen wird stetig vorangehen und ein breiteres Angebot schaffen.

TOP 7 Verschiedenes

Carsten Müller greift aktuelle Presseberichte zu staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen bei einem Restaurierungsbetrieb in Süddeutschland auf und teilt dem PAK mit, dass diese Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg zum Teil auch auf einen Hinweis von ihm an den Präsidenten des Bundeskriminalamtes fußen. Der hier aufgetretene Fall hat sich bei einem Mitstreiter aus dem PAK, Ralph Grieser, aufgetan. Er hatte sich mit dem Vorgang vertrauensvoll an Carsten Müller gewandt und nach Sammlung von relevanten Fakten wurde die Behörden eingebunden.

Es kann sein, dass es weitere Hinweise gab, so hat der geschäftsführende Gesellschafter des Unternehmens in der Presse von Hinweisen aus seinem Mitarbeiterkreis gesprochen. Die Behörden ermitteln objektiv be- und entlastende
Umstände. Besonders zu betonen ist: Zunächst gilt immer die Unschuldsvermutung.

Carsten Müller betont, dass er diese Tatsache gegenüber dem PAK hier offen und bewusst erklärt haben will. Seit vielen Jahren hat sich der PAK mit gefälschten Identitäten auseinandergesetzt und dazu wurde im März 2017 sehr eindrucksvoll von Helmut Horn ausgeführt. Im Nachgang gab es immer wieder die Feststellung und den Wunsch nach einer konsequenteren Verfolgung derartiger Missstände durch den Staat. Das gilt für alle, unabhängig von Marken, Produkten oder Preisen. Aber im Interesse der gesamten Szene muss den Dingen nachgegangen werden. Bei Unregelmäßigkeiten wegschauen und dulden führt zu einer großen Gefahr für alle.

Carsten Müller berichtet weiter, dass ein führender Marktbegleiter des durchsuchten Unternehmens gerade eine Nachricht verteilt hätte, wonach die gegenwärtige Situation einem Shitstorm gleichkäme, der der gesamten Szene schade. Dieser Aussage widerspricht Carsten Müller energisch, denn man bewegt sich hier nicht in einer ehrenwerten Gesellschaft, in der die Dinge unter sich geregelt würden. Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem Strafverfolgungsbehörden begründeten Sachverhalten nachgehen. Wenn sich die Sachverhalte im Laufe der Ermittlungen als begründet herausstellen, folgt eine juristische Bewertung. Wenn sich Dinge als unbegründet herausstellen, ist das ein einwandfreier Nachweis, dass alles in bester Ordnung war.

Matthias W. Birkwald dankt noch einmal der Classic Remise sowie dem ADAC für die Unterstützung dieser Sitzung und schließt die Sitzung um 15:00 Uhr.

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet nach digitaler Terminabstimmung und mit deutlicher Mehrheit aller Rückmeldung statt am

10. November 2023 um 12:00 Uhr Sitzungssaal E.400
im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages, Konrad-Adenauer Straße 1, 10117 Berlin.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden hierzu rechtzeitig eingeladen.

PAK-20230620.Classic-Studie-Wirtschaftsfaktor-Youngtimer-Oldtimer-2023-Vogtmann-Herold

PAK-20230620.Lumileds-Germany-GmbH.Verwendung-von-LED-in-Oldtimer

PAK-20230620.TOP4-Highlights-Classic-Studie

PAK-20230620.TOP4-TUEV-Sued-Auswertung-Fahrleistung-Oldtimer-2022

PAK-20230620.TOP5-eFuel-Praesentation-eFuel-Aliance

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland
Mai 162023
 

(english text below)

Unten die Pressemitteilung von Citroën aus Frankreich, übersetzt ins Deutsche durch die Amicale. Es sei noch darauf hingewiesen, daß ein detailliertes Feature zu Roland de la Poype, dem Schöpfer des Méhari, vor einigen Jahren auf den Amicale-Seiten veröffentlicht wurde.

CITROËN MEHARI: 55 JAHRE UND IMMER NOCH INSPIRIEREND

* Citroën feiert den 55. Geburtstag des Mehari, der am 16. Mai 1968 auf dem Golfplatz von Deauville vorgestellt wurde.

* Zwischen 1968 und 1987 wurden 144.953 Exemplare produziert, hauptsächlich in den Citroën-Werken in Forest, Belgien.

* Dieses untypische, gelände- und allwettertaugliche Fahrzeug verführte eine ganze Generation durch seine Modularität, seine Zweckmäßigkeit und seinen wirtschaftlichen Vorteilen.

* Der Mehari wurde zu einer Ikone von Citroën und der gesamten Automobilwelt, aber auch in verschiedenen aber auch in verschiedenen Bereichen wie der französischen Armee und dem Kino.

* Diese unverwechselbare und freizeitorientierte Einstellung teilt der Mehari mit dem Citroën C3 Pluriel, der demnächst sein20-jähriges Jubiläum feiert, und seit kurzem auch mit dem My Ami Buggy, der demnächst in seiner neuesten Ausgabe auf den
Auflage auf den Markt kommt.

Poissy, 16. Mai 2023

Es war am 16. Mai 1968, vor 55 Jahren, im Herzen der französischen Studentenprotestbewegung, als Citroën auf dem Golfplatz von Deauville sein neues Fahrzeug vorstellte: den Mehari. Ein atypischer Pick-up mit einer Leistung von 28 bis 32 PS, mit einer ABS-Karosserie (Acrylnitril-Butadien-Styrol), entworfen von Roland de La Poype. Gebaut auf einer Dyane 6-Plattform aufgebaut, wurde er bei seiner Veröffentlichung als Dyane 6 Mehari vorgestellt. Er wurde fast 20 Jahre lang zwischen 1968 und 1987 produziert, wurden 144.953 Exemplare gebaut (darunter 1.213 4×4 Mehari), was einen überraschenden Erfolg für dieses ungewöhnliche Fahrzeug darstellte. Der Mehari wurde größtenteils im Citroën-Werk in Forest, Belgien, hergestellt, aber auch in sieben weiteren Fabriken in Frankreich, Spanien und Portugal.

EIN GELÄNDEGÄNGIGES UND GANZJÄHRIG EINSETZBARES FAHRZEUG

Der Name des Mehari leitet sich von der männlichen Bezeichnung “méhari” ab, die den Dromedaren in Nordafrika und in der Sahara gegeben wird. Diese Tiere sind bekannt für ihre Geländetauglichkeit, ihre Widerstandsfähigkeit und ihre Nüchternheit. Das mehari ist in der Lage, sowohl Güter als auch Personen über weite Strecken zu transportieren. Dieser Name ist daher sehr für das Modell Citroën Mehari passend, das für seine Anpassungsfähigkeit an jedes Gelände bekannt ist. Es ist ein Fahrzeug mit vielen Kapazitäten.

Von außen scheint der Mehari nicht wirklich für alle Jahreszeiten geeignet zu sein, denn er sieht eher wie ein kleines Cabrio, das eigentlich nur im Sommerurlaub benutzt wird. Dank einer Winterabdeckung ist das Auto vollständig abgedichtet, was es zu einem Auto macht, das das ganze Jahr über genutzt werden kann.

PRAKTISCH, MODULAR UND WIRTSCHAFTLICH

Der Mehari ist hochgradig modular, da ein Teil des Bodens in eine Rückenlehne umgewandelt werden kann, die es ermöglicht, zwei Sitze im hinteren Bereich und damit bis zu 4 Passagiere zu transportieren. Er kann in einer Vielzahl von Situationen eingesetzt werden.

Die Karosserie besteht aus nur 11 leicht zu reparierenden Teilen und kann mit einem einzigen Wasserstrahl von innen und außen gereinigt werden. Das macht das Auto wartungsfreundlich und wirtschaftlich für seine Kunden. Dieses atypische, modulare und wirtschaftliche Konzept, das mit für die damalige Zeit modernen Materialien und einem innovativen Design entworfen wurde, ist eine echte Kindheitserinnerung für eine ganze Generation und im Laufe der Jahre zu einer echten Automobilikone geworden.

DREI MYTHISCHE VERSIONEN

Obwohl er fast 20 Jahre lang produziert wurde, gab es vom Mehari nur drei verschiedene Versionen, darunter zwei limitierte Editionen. Im Jahr 1983 wurden zwei Sondereditionen aufgelegt. Zum einen der Méhari plage, der mit seinem Urlaubslook und seiner auffälligen gelben Farbe, der in Spanien und Portugal verkauft wurde. Und im April 1983 wurde der Méhari Azur auf dem französischen, italienischen und portugiesischen Markt in nur 700 Exemplaren eingeführt. 1979 führte Citroën mit der 4×4-Version eine neue Variante ein, die bis heute eine kaum zu übertreffende Freiheit bietet.

EINE BESONDERS VIELFÄLTIGE KARRIERE

Der Mehari ist ein Fahrzeug von besonderem Interesse für öffentliche Verwaltungen wie Polizei, Zoll, Flughäfen, Rennbahnen und viele andere, aber auch für Geschäftsleute, Handwerker und Privatpersonen.

Er hatte die Gelegenheit, eine lange Karriere bei der französischen Armee zu machen, die zwischen 1972 und 1987 insgesamt 11.457 Mehari 1972 und 1987 bestellte.

Der Mehari 4×4 hat eine Karriere in der medizinischen Versorgung auf den Straßen der Welt gemacht. Er nahm an der Rallye Paris-Dakar im Jahr 1980 teil, bei der zehn Mehari 4×4 gechartert wurden, um entlang der Strecke medizinische Hilfe zu leisten. Schließlich hat der Mehari eine große Filmkarriere, insbesondere dank des berühmten Films Le gendarme de Saint Tropez mit Louis de Funès.

Kontakt:
BENJAMIN DEMOZAY
LEITER DER PRODUKTKOMMUNIKATION

Conservatoire Citroën
Boulevard André Citroën
93600 Aulnay – sous – Bois

—–

Below please find the press release from today about the 55 years of the Méhari. It should also be noted that a detailed feature on Roland de la Poype, creator of the Méhari, was published on the Amicale pages a few years ago… 🙂

PRESS RELEASE
CITROËN MEHARI: 55 YEARS AND STILL INSPIRING

Citroën is celebrating the 55th anniversary of the Mehari, revealed on 16 May 1968 at the Deauville golf course.

Between 1968 and 1987, 144,953 units were produced, mainly at the Citroën factory in Forest, Belgium.

This atypical, all-terrain and all-season vehicle seduced a whole generation with its modularity, its practicality and its economic benefits.

The Mehari became an iconic model of Citroën and more globally of the automotive world, but also in various environments such as the French army and the cinema.

The Mehari shares this distinctive and leisure-oriented attitude with the Citroën C3 Pluriel, which will soon celebrate its 20th anniversary, and more recently with My Ami Buggy, which will be soon marketed in its latest edition.

Poissy, 16th May 2023

It was on 16 May 1968, 55 years ago, at the heart of the French student protest movement, that Citroën revealed its new vehicle at the Deauville golf course: the Mehari. An atypical pick-up offering from 28 to 32 hp, with an ABS (acrylonitrile butadiene styrene) plastic body, designed by Roland de La Poype. Built on a Dyane 6 platform, it was presented with the name of Dyane 6 Mehari on his release. Produced for almost 20 years between 1968 and 1987, 144,953 units were built (including 1,213 4×4 Mehari), making a surprising success for this unusual vehicle. The Mehari was produced, for the most part of it, in the Citroën factory in Forest, Belgium, but also in seven other factories in France, Spain and Portugal.

AN ALL-TERRAIN AND ALL-SEASON VEHICULE

The name of the Mehari comes from the masculine name mehari which is the name given to dromedaries in North Africa and in the Sahara. These animals are known for their off-road ability, their resistance and their sobriety. The mehari is able to transport both goods and passengers over long distances. This name is therefore very representative of the Citroën Mehari model, known for its adaptation to all terrains. It’s a vehicle with many
capacities.

From the outside, the Mehari doesn’t really seem to be suitable for all seasons, as it looks more like a small convertible used during the summer holidays. Thanks to a winter cover, the car is completely sealed, which makes it a car that can be used all year round.

PRATICAL, MODULAR AND ECONOMICAL

The Mehari is highly modular, being able to transform part of its floor into a backrest, which allows it to add two seats at the rear and thus accommodate up to 4 passengers. It can be used in a wide range of situations, carrying both different loads and a reasonable number of passengers.

The car body is made up of only 11 easily repairable parts and can be cleaned with a single blast of water both inside and outside. This makes the car easy to maintain and economical for its customers.

A true childhood memory for a whole generation, this atypical, modular and economical concept designed with modern materials for the time and an innovative bodywork has become a true automotive icon over the years.

THREE MYTHICAL VERSIONS

Although it was produced for almost 20 years, the Mehari only had three different versions, including two limited editions. In 1983, two special editions were launched. Firstly the Méhari plage, with its holiday look and flashy yellow colour, which was sold in Spain and in Portugal. And, in April 1983, the Méhari Azur was launched on the French, the Italian and the Portuguese markets in just 700 units. In 1979, Citroën introduced a new variant with the 4×4 version, which offered a freedom that is almost unequalled even today.

A PARTICULARLY DIVERSE CAREER

The Mehari is a vehicle of particular interest to public administrations such as the police, customs, airports, racecourses and many others, but also to shopkeepers, craftsmen and private individuals.

It had the opportunity to have a long career with the French army, which ordered a total of 11,457 Mehari between 1972 and 1987.

The Mehari 4×4 has a career in medical assistance on the roads of the world. It took part in the Paris-Dakar Rally in 1980, in which ten 4×4 Mehari were chartered to provide medical assistance along the route. Finally, the Mehari had a great cinematographic career, especially thanks to the famous film Le gendarme de Saint Tropez with Louis de Funès.

Contact:
BENJAMIN DEMOZAY
PRODUCT COMMUNICATION MANAGER
BENJAMIN.DEMOZAY@CITROEN.COM

Conservatoire Citroën
Boulevard André Citroën
93600 Aulnay – sous – Bois

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with: ,
Apr 282023
 

PAK – SITZUNGSPROTOKOLL DER SITZUNG VOM 3. MÄRZ 2023
PAUL-LÖBE-HAUS DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES, SAAL E.400

TOP 1 – Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Zu Beginn der Sitzung wird der nächste Sitzungstermin vereinbart. In Aussicht gestellt wird eine Sitzung mit anschließender Ausfahrt. !Der während der Sitzung vereinbarte Termin muss im Nachgang der ursprünglichen Abstimmung leider korrigiert werden auf, Dienstag, 20. Juni 2023 zwischen 12:00 und 14:30 Uhr.

Carsten Müller berichtet im Nachgang zur letzten Sitzung über den Sachstand zum Einsatz von synthetischen Kraftstoffen für einen CO2-neutralen Betrieb der Dienstkraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor des Deutschen Bundestages. Wie vereinbart wandte sich der PAK- Vorstand mit einer Prüfbitte an die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, MdB. Die Bundestagspräsidentin hat den Vorschlag aufgegriffen und eine Prüfung beauftragt. Das zuständige Referat hat sich bereits mit dem Vorstand in Verbindung gesetzt und wir sind in engem Austausch, denn das Interesse war groß. Das Prüfergebnis wird der mit Abgeordneten aller Fraktionen besetzten Inneren Kommission des Ältestenrates zur Entscheidung vorgelegt. Erste Gespräche zum Thema wurden innerhalb der Fraktionen geführt und Kontakte für eine Betankungsmöglichkeit in Berlin-Mitte sind geknüpft. Unterstützend für unser Anliegen kommt die Verlautbarungen einer Einigung innerhalb Bundesregierung hinzu, wonach durch die Aufnahme der DIN EN 15940 (Norm Kraftstoffe – Paraffinischer Dieselkraftstoff aus Synthese oder Hydrierungsverfahren – Anforderungen und Prüfverfahren) in die 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) synthetische Kraftstoffe in Reinform zum Verkauf an öffentlichen Tankstellen zuzulassen sind.

Im Nachgang zu den Sitzungen im Februar und Juni 2021 sowie dem dort behandelten Themenkomplex „Rechtliche Regelung abnehmbarer Geschwindigkeitsmesser und Beleuchtungen an historischen Zweirädern” kann berichtet werden, dass die damalige Prüfbitte gegenüber dem Bundesverkehrsministerium auf konstruktive Unterstützung gestoßen ist. Christian Theis hat das Thema unterstützt und eine Befassung im Bund- Länder Fachausschuss „Technisches Kraftfahrtwesen“ (BLFA-TK) erreicht. Der BLFA-TK fasste einen einstimmigen Beschluss, um einem alternativen Ersatz der vorgeschriebenen abnehmbaren Laterne durch eine abnehmbare LED-Fahrradbeleuchtung und die Zulassung von abnehmbaren Geschwindigkeitsmessgeräten für Motorradoldtimer über eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu ermöglichen. Das Verfahren wurde anschließend im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) weiter vorangetrieben und es wurde Anfang Februar mitgeteilt, dass das Thema in der Sechsundfünfzigsten Änderungsverordnung der StVZO adressiert werden wird. Diese Änderungsverordnung befindet sich aktuell in der Rechtsförmlichkeitsprüfung. Es wird davon ausgegangen, dass im Herbst 2023 verkündet werden kann.

Vorgeschlagen ist der folgende Passus zur Ergänzung:

„Sechsundfünfzigste Änderungsverordnung: § 72

o [14] Abweichend von § 22a, § 50 Absatz 2 und § 53 Absatz 1 ist es zulässig, an Krafträdern mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1938 alternativ oder zusätzlich zu den vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen, abnehmbare bauartgenehmigte LED-Fahrradscheinwerfer mit einer Mindestlichtstärke von 50 Lux und einer Mindestreichweite von 50 Metern, bei Bedarf auch in Verbindung mit festen oder abnehmbaren bauartgenehmigten LED-Fahrradschlussleuchten mit Fahrradrückstrahlern, zu verwenden.” ….

o [(17)] Abweichend von § 57 Absatz 1 und 2 ist es zulässig, an Krafträdern mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1961 abnehmbare Geschwindigkeitsmessgeräte und Wegstreckenzähler zu verwenden, sofern diese 1. diese während der Fahrt sicher angebracht sind, 2. der Anbau im Sichtbereich erfolgt ohne das Sichtfeld des Fahrers einzuschränken, und 3. die zulässige Abweichung der angezeigten Geschwindigkeit in den letzten Dritteln des Anzeigebereichs höchstens plus 7 Prozent des Skalenendwertes beträgt. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nicht unter der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs liegen.“

Carsten Müller dankt allen Beteiligten für die Initiative und große Beharrlichkeit. Sobald die Änderung umgesetzt ist, wird der PAK informiert. Johannes Hübner fragt, ob die Regelung auch auf ältere Autos mit beispielsweise Karbidlampen anwendbar wäre. Heinz Kindler macht auf den tragenden Unterschied zwischen historischen Krafträdern und Kraftfahrzeugen aufmerksam, die ihn zur Initiative veranlasste – Krafträder sind verpflichtet, mit Licht/Tagfahrlicht zu fahren. Carsten Müller schlägt einen Austausch zwischen den Beteiligten vor, so dass mit anschließender Problembeschreibung zu einem möglichen Einsatz von LED an Kraftfahrzeugen eine Basis für weiteren Handlungsbedarf gegeben ist.

TOP 2 – Sachstandsbericht „Facharbeitsgruppe ECHA“
Dr. Gundula Tutt | Omnia Restaurierung
Fritz Cirener | Fachbereich Historische Fahrzeuge VDA
Mario De Rosa | Initiative Kulturgut Mobilität e.V.
Peter Diehl | kfz-betrieb

Fritz Cirener stellt noch einmal die Ausgangslage dar. Die European Chemicals Agency (ECHA) schlug sich im vergangenen Frühjahr im vor, metallisches Blei in den Anhang XIV der REACH-Verordnung, dem Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe, aufzunehmen. Die Anwendung bleihaltiger Legierungen wird europaweit verboten und nur auf Basis aufwendiger Sondergenehmigungen erfolgen. Der PAK griff das Thema mit der Sitzung am 21. Juni 2022 auf (vgl. PAK-Sitzungsprotokoll, TOP 4). Bis Mai 2022 gingen etwa 2.000 Widersprüche bei der ECHA ein.

Peter Diehl beschreibt die EU-Chemikalienverordnung 1907/2006 mit unmittelbarer Geltung in allen EU-Mitgliedsstaaten, da sie – anders als EU-Richtlinien – nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie trat am 1. Juni 2007 in Kraft und wird seither laufend weiterentwickelt und angepasst. Die Verordnung zielt primär auf die Industrie und der Einsatz gefährlicher Stoffe sollen nur noch dort ermöglicht werden, wo sie nachweislich nicht ersetzbar sind. Von der ECHA wurde der Vorgang angestoßen, um Blei in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufzunehmen.

Dr. Gundula Tutt verweist auf die bestehenden Kenntnisse zur Wirkung von Blei und Mensch und Umwelt. Aus diesem Grund gibt es bereits ausführliche Vorgaben im Arbeitsschutz- und Verarbeitungsbereich und funktionierende Recyclingkreisläufe. Gleichzeitig gibt es nach wie vor Einsatzbereichen, in denen Blei nicht ersetzbar ist. Dass die für die Industrie geplante Änderung beim Blei umfangreiche Folgen für Handwerk, Kunsthandwerk, restaurierende und künstlerische Anwendungen haben, wurde der ECHA erst durch die Masse der Widersprüche aus dem Kulturgutbereich im Frühjahr 2022 bewusst. Die Betroffenheit der handwerklichen Kleinanwendung war der verantwortlichen Behörde nicht bewusst. Dadurch eröffnet sich Möglichkeiten von Allianzen der Betroffenen, um eine breite Basis in der Argumentation bieten zu können. So steht das automobile Kulturgut an dieser Stelle nicht allein und arbeitet gemeinsam am Ziel, den Einsatz vom Blei am historischen Kulturgut auch künftig zu ermöglichen.

Mario De Rosa berichtet von der großen Resonanz auf die Kontaktaufnahmen mit dem federführend zuständigen Bundesministerium, mit Politikerinnen und Politikern auf Bundes- und europäischer Ebene, mit beteiligten Verbänden über den Oldtimersektor hinaus sowie nationale und internationale Institutionen. In der Blei-Thematik ist eine gemeinsame Position gefunden und wird entschlossen vertreten. Beim zuständigen Petitionsausschuss des Europaparlaments wurde am 27. Februar 2023 eine unterstützende Petition eingereicht. Die hohe Anzahl der Einsprüche hat die ECHA bewogen, ihren Entwurf noch einmal zu überarbeiten.

Dr. Gundula Tutt führt zu den Chancen aus, die die breite Allianz bietet. Gemeinsam wurden Materialien erarbeitet, die den EU-Abgeordneten im Vorfeld der Abstimmung zur Verfügung gestellt werden können. Eine Sammlung zum Thema wird dem Protokoll beigefügt werden. Zudem werden die Petitionsnummer sowie der Link zur Petition nachgereicht, sobald diese durch den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments zur Verfügung gestellt wird. Bei Interesse kann diese mitgezeichnet werden. Dr. Gundula Tutt verweist darauf, dass die Texte auch in zahlreichen weiteren Sprachen vorliegen werden, so dass eine länderübergreifende Unterstützung möglich ist, denn europaweit sind Branchen und Personen von den Auswirkungen der Verordnung betroffen.

Eine langfristige Perspektive ist gegeben, denn durch die aktuelle Entwicklung rund um das Blei hat sich die Komplexität und Tragweite des REACH-Prozesses gezeigt. In der Folge wurde beschlossen, REACH zu evaluieren und gegebenenfalls neu zu strukturieren. Dadurch bietet Blei als Präzedenzfall eine Chance, möglicherweise das Kulturgut stärker im Bewusstsein und der Novelle zu verankern.

Bereits in der Sitzung erfolgte der Aufruf zur Mitzeichnung und Unterstützung der Petition über die Internetseite des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments, um sie auf eine breite Basis zu stellen und die Tragweite der Auswirkungen der REACH-Prozesse zu unterstreichen. Jede Unterschrift, ob Einzelperson oder Institution, zählt. Sobald die genauen Daten zur konkreten Petition verfügbar sind, werden sie über die PAK-Verteiler zirkuliert werden. Carsten Müller regt auf politischer Ebene eine zusätzlich enge Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Fraktionen im Europäischen Parlament an, um auch auf diesem Wege eine große Resonanz zu schaffen. Peter Diehl hebt noch einmal hervor, dass es ein Ziel von REACH war, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen chemischen Industrie zu stärken. Mit der gegenwärtigen Auslegung ist das Gegenteil der Fall.

TOP 3 – 1. FIVA Utilitarian World Event 2023
Hubert Flaig | BHLD
Bert Pronk | Federation of Historic Automobile and Motorcycle Clubs (FEHAC)

Hubert Flaig präsentiert das Konzept des 1. FIVA Utilitarian World Event 2023 im niederländischen Panningen. Das gezeigte Konzept liegt dem Protokoll bei. Erstmals wird es ein FIVA World Event für Nutzfahrzeuge geben, nachdem Vergleichbares für Kraftfahrzeuge und Motorräder bereits erfolgreich durchgeführt wurde. Am 29. und 30. Juli 2023 werden vor Ort Transport- und Nutzfahrzeuge, Busse, Militärfahrzeuge, Wohnmobile und Wohnwagen sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge präsentiert. Es werden Fahrzeuge aus den Jahren von 1769 bis ins Jahr 2023 präsentiert, und die Hauptattraktion wird die Replika des „Fardier de Cugnot“ sein. Panningen wurde bewusst ausgewählt, da der Veranstaltungsort bereits seit 42 Jahren etabliert und gut erreichbar ist. Bert Pronk hebt hervor, dass das Thema Nachhaltigkeit beim Event von großer Bedeutung sein wird und nachhaltige Kraftstoffe genutzt werden und auch ein Shuttlebetrieb für Besucher eingerichtet, der HVO100-Treibstoff nutzt. Hubert Flaig wirbt für einen Besuch des Events. Weiterführende Informationen, inkl. der Ticketreservierung, sind auf der hier verlinkten Eventseite der FIVA oder direkt auf der Interseite des Festivals verfügbar.

TOP 4 – Fahrerlaubnisse für “kleine Motorräder“
Heinz Kindler | VFV

Heinz Kindler knüpft an vorherige Berichte zum Thema „Kleinmotorrades“ an. Die verwendeten Präsentationen liegen dem Protokoll bei. Unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung wird angeregt, die Bestimmungen für den Führerschein AM zu novellieren, um historische Motorräder damit regulär fahren zu können. Sie erfüllen meistens zwei Voraussetzung dieser Führerscheinklasse – Nutzleistung und Höchstgeschwindigkeit. Die Hürde wird durch die dritte Voraussetzung – den Hubraum – errichtet. Historische Motorräder haben aufgrund der technischen Entwicklung der damaligen Zeit einen größeren Hubraum. Dargestellt werden die Gegebenheiten der Motorräder im Kontext der bestehenden Führerscheinklassen mit möglichen Ansätzen zur Anpassung der Klassen.

Abschließend macht Heinz Kindler auf die traditionelle Veteranenfahrt „Norddeutschland – Special Edition“ für Veteranen Motorräder bis Baujahr 1950 in Brokdorf an der Elbe vom 13. bis 16. Juli 2023 aufmerksam. Der Veranstaltungsflyer liegt dem Protokoll bei und weiterführende Informationen sind auf der verlinkten Internetseite des VFNord verfügbar.

Carsten Müller ergänzt, dass das Thema bereits aufgegriffen wurde und insgesamt sehr schlüssig ist, da nicht unbedingt der Hubraum, sondern vielmehr die Leistungsfähigkeit der Motorräder im Fokus stehen sollten. Die Rahmen für die Führerscheinklassen setzt die EU-Führerscheinrichtlinie, so dass eine enge Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium zwingend erforderlich ist. Heinz Kindler verweist auf die nationale Sonderregelung des B196-Führerscheins, der zumindest für die nationale Ebene einen Weg aufzeigen kann. Carsten Müller schlägt vor, das Thema mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr abzustimmen und den Sachstand in der PAK-Sitzung im Herbst 2023 noch einmal aufzurufen.

TOP 5 – Automobilwoche und Mobility Forum
Florian Seidl | Carficionado Collection Management GmbH

Florian Seidl stellt das Konzept der “Internationale St. Moritzer Automobilwoche” (ISAW) mit allen Events vor. Der Schwerpunkt des Vortrags richtet sich auf die Weiterentwicklung von Oldtimerveranstaltungen in der Zukunft. Die Präsentation inklusive Link zum präsentierten Video liegen dem Protokoll bei.

Die ISAW ist eine Neuauflage der historischen Veranstaltungsreihe von 1929 und 1930. Bereits seit 2014 wird beständig an dem Veranstaltungskonzept gearbeitet und weiterentwickelt. In der Zukunft werden Oldtimerveranstaltungen zwei zentrale Aspekte berücksichtigen müssen: Die Finanzierung wird auch künftig die Kernfrage jeder Veranstaltung sein. Darüber hinaus müssen Veranstaltungen im Einklang mit Initiativen der Region durchgeführt werden, d.h. es bedarf einer hohen Akzeptanz bei den Menschen, Besuchern sowie den Behörden vor Ort. Die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen üben einen gewissen Druck auf die Veranstalter aus, so dass die Anzahl der jährlichen Veranstaltungen mit Verbrennerfahrzeugen auf öffentlichen Straßen sehr wahrscheinlich rückläufig sein und mit einer optimierten Vernetzung der Szene einhergehen wird. Schließlich sind und bleiben die mediale Begleitung der Veranstaltungen von großer Bedeutung. Storytelling über die einschlägigen Medien, Kanäle und Netzwerke ist und bleibt unabdingbar. Aus eigener Erfahrung berichtet Carsten Müller von der sehr lohnenden Veranstaltung mit Fahrzeugen, die man seltener sieht und hebt hervor, dass die Veranstaltung für die Besucherinnen und Besucher eintrittsfrei ist.

TOP 6 – Bericht Initiative Automobile Kultur e.V.
Thomas Wirth | Vizepräsident IAK e.V.

Thomas Wirth zeigt die Hintergründe der Gründung des „IAK – Initiative Automobile Kultur e.V“ auf und skizziert die Bestrebungen zur Aufnahme der automobilen Kultur in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Nach dem Scheitern des ersten Antrags hat der Vorstand intensiv die Gründe und Folgen evaluiert. Eine Schwierigkeit besteht in der erforderlichen Fokussierung des sehr breiten Themas auf ein konkret zu benennendes Schlagwort. Dafür kann auch gegenwärtig noch keine zufriedenstelle Lösung präsentiert werden. Ein zweites Problem der Antragstellung ist die Forderung, dass der Antragsteller aus formellen Gründen fest und lange als Akteur in der Szene verankert sein muss. Der IAK ist kein Akteur der Szene oder Träger des Kulturerbes. Ohne eine Klärung dieser Fragen hat ein neuer Antrag keine Erfolgsaussichten.

Von Vorteil ist, dass der Verein weiterhin existiert und nichts verloren ist. Vorgeschlagen wird eine Überarbeitung der Satzung, die auf Grundlagen von neuen Ideen und Impulsen aus dem PAK heraus, eine neue Zielsetzung für den verein ermöglicht. Denkbar wäre beispielsweise, dass der Verein als Helfer und Unterstützer von Initiativen agiert, die das Thema ganz spezifisch und fokussiert angehen. Dr. Gundula Tutt regt an, möglicherweise den Austausch zu suchen mit den ebenfalls gescheiterten Antragstellern in Frankreich, die den französischen Karosseriebau der Stromlinienformen in den 30er Jahren im vergangenen Jahrhundert als Kulturgut schützen lassen wollten. Der gemeinsame Austausch zu den Gründen des jeweiligen Scheiterns könnte Anstöße bringen. Carsten Müller bringt Überlegungen ein, wonach die Analyse der Anträge über Ländergrenzen hinweg möglicherweise ein anderes Land mit höheren Erfolgsaussichten für eine Antragstellung in den Fokus rücken könnte.

Peter Diehl schlägt den Bereich der Restaurierung als Thema vor. Thomas Wirth berichtet von der Prüfung in diesem Kontext, aber auch hier sind Abgrenzung, Erklärung und Spezifizierung der „Restaurierung“ für den Antrag komplex und zu wenig fokussierbar. Roland Kayser bitte zu prüfen, ob ggf. der gezielte Antrag für spezifische Fahrzeugtypen erfolgversprechend sein könnte. Dr. Gundula Tutt führt hierzu den traditionellen Blick auf Denkmäler an. Denkmäler sind stets an bestimmte Orte gekoppelt und so sind tatsächlich auch einige wenige Fahrzeuge unter Denkmalschutz gestellt, aber nur, weil sie ebenfalls an ganz bestimmte Orte gekoppelt sind.

Thomas Wirth betont hier die Unterscheide zwischen Kulturgut, als Sache, und immaterielles Kulturerbe, das sich dem Umgang mit einem Thema widmet. Johannes Hübner skizziert an dieser Stelle die Erfahrungen der Zusammenarbeit von FIVA und UNESCO, Stichwort „Charta von Turin“, bei der über Jahre gerungen wurde, wie das Brauchtum fassbar gemacht werden kann. Mario De Rosa ergänz an dieser Stelle, dass die Erfahrungen in der FIVA-Kulturkommission zeigen, dass die UNESCO in diesem Bereich nicht aktiv tätig ist. Aber der Kontakt zwischen beiden Organisationen besteht und wird – bei allen Optimierungsmöglichkeiten – gepflegt.

Dr. Henning Rauls stellt noch einmal die drei Eckpunkte für die Grundlage des Antrags bei der Deutschen UNESCO-Kommission heraus: Fokussierung, kulturelles Leben und Transformation. Er schlägt vor, diese einzelnen Aspekte noch einmal genauer zu beschreiben und diese in der nächsten oder übernächsten Sitzung konkretisiert, kann es gelingen, aus dem PAK heraus Vorschläge zu filtern und weiter zu verfolgen. Daraus ließe sich anschließend die notwendige Anpassung der Vereinssatzung umsetzen. Carsten Müller schlägt vor, dass mögliche Ideen und Vorschläge zum IAK in seinem Büro gesammelt und in der nächsten PAK-Sitzung präsentiert werden. Thomas Wirth unterstützt das Anliegen, denn es ist unstrittig, dass der IAK auf Initiative des PAK entstanden ist.

Abschließend erkundigt sich Martin Stromberg über die bevorstehende Mitgliederversammlung des IAK. Mario De Rosa erklärt, dass er nicht erneut für den Vereinsvorstand zur Verfügung stehen wird und kein Amt anstrebt. Thomas Wirth erklärt seine Bereitschaft zur erneuten Kandidatur und seinen Wunsch das Thema weiter zu begleiten und voranzutreiben. Die Ergebnisse der Mitgliederversammlung werden in der nächsten PAK-Sitzung berichtet werden.

TOP 7 – Oldtimer in den Medien
Mario De Rosa | Initiative Kulturgut Mobilität e.V.

Mario De Rosa berichtet von der Wirkung einer Panorama-Sendung am 12. Januar 2023 auf ihn. Der Titel des in der ARD ausgestrahlten Beitrags lautete „Das Klima und die Reichen“. Auffallend ist die bewusste Polarisierung des Beitrags, der alle Klischees bedienend, die Oldtimerfahrer als reiche Umweltzerstörer stigmatisiert und unter dieser Maßgabe scheinbar ganz bewusst eine Ausfahrt eines Maserati-Clubs begleitet. An diesem außergewöhnlich tendenziösen Beitrag wurde keinerlei Gesamtbetrachtung der Thematik vorgenommen, sondern lediglich ein Vorurteil auf einfachste Weise und ganz bewusst bedient. Alle Aspekte, wie etwa die Einbeziehung der Rohstoff- und Energiebilanz von erhaltenen Fahrzeugen, bleiben unerwähnt.

Im Ergebnis reiht sich dieser Beitrag scheinbar in eine lange Liste von einseitigen Berichterstattungen ein, in der private Mobilität und auch Oldtimerei gezielt einseitig kritisiert und verurteilt werden. Diese Berichterstattung wirkt sich bereits auf die Szene aus, weil selbst langjährige und traditionelle Veranstaltungen plötzlich nicht mehr problemlos genehmigt, mit zusätzlichen und enormen Auflagen belegt oder ganz grundsätzlich hinterfragt werden. Ulf Schulz schildert von mehreren, vergleichbaren Diskussionen und Gesprächen in der jüngsten Vergangenheit. Er schlägt etwas Gelassenheit vor und nicht über jedes Stöckchen zu springen, denn Tatsache ist, die Proteste gegen Autos gab es – in unterschiedlicher Intensität – immer.

Die aktuell erneut höhere Empörungswelle bestärkt die Kritiker, die es immer gab. Diese fühlen sich nun wieder bestärkt und werden lauter, aber: Nach wie vor gibt es einen Unterschied zwischen öffentlicher und veröffentlichter Meinung. Er regt an, die Selbstdarstellung und das Selbstbewusstsein der Szene zu stärken. Die Szene bewahrt unstrittig Kulturgut und erhält es für die Nachwelt. Gleichzeitig zeigen die großen Studien nachweislich bis heute, dass die Hälfte der Bevölkerung sich weiterhin freut, wenn sie einen Oldtimer auf der Straße sehen. Wolfgang Presinger berichtet aus der Perspektive des Veranstalters über den spürbaren Wandel und den Reaktionen. Wichtig ist es, als Community Rücksicht zu nehmen, sich entsprechend zu verhalten und die wenigen schwarzen Schafe, die es überall gibt, herauszufiltern.

Stephan Joest verweist auf die häufiger thematisierte Situation beim Nachwuchs. Es muss mit gelingen, diesen mit neuen Ideen und Konzepten zu interessieren und gewinnen, um die Sympathien für die Szene auch in Zukunft zu erhalten. Christian Steiger merkt an, dass die Auswirkung kein primäres Altersthema ist, da die Nachwuchssituation besser als häufig dargestellt ist. Viele jüngere Leute sind in der Szene, aber sie sind weniger sichtbar, weil sie regelmäßig nicht in Clubs sind oder Messen besuchen, sondern Betätigungsformen und Kanäle für das Thema nutzen, die nicht unbedingt im alltäglichen Fokus dieser Runde liegen – Stichwort soziale Medien und digitale Vernetzung. Unsere Außenwirkung ist regelmäßig besser, als es in einigen Medien dargestellt wird, aber mit Best-Practice-Beispielen kann es besser werden. Das ist jedoch aufwendig, zeit- und sicherlich auch kostenintensiv.

Dr. Gundula Tutt führt aus, dass die Thematik in der Fachpresse kein Thema ist. Außerhalb dieser Presse wird das Thema kaum gespielt und wenn holt es kaum jemanden ab und vor allem die Frauen gar nicht. Stets werden die gleichen Aspekte Kraft, Hubraum etc. betont, aber neue Pfade, wie etwa Design oder Gestaltung, finden nach wie vor nicht statt. Zudem sind Oldtimer nicht mehr zwingend Mobilitätsmittel sondern künftig immer mehr Erhalt von Kulturgut. Auf Grundlage des Panoramabeitrags greift Matthias W. Birkwald die gesellschaftliche Lage auf, die dieser Beitrag teilweise bebildert und dargestellt hat. Wichtig ist, dass die Oldtimer als Klischee nicht 1:1 einsetzbar sind, denn vielen in der Szene sind Liebhaberinnen und Liebhaber aus der gesellschaftlichen Mitte, die bewusst Mittel für die Fahrzeuge einsetzen oder sogar zusammensparen.

Ein zweiter grundsätzlicher Fehler resultiert in der individuellen Schuldzuweisung in der Umweltpolitik. Das liegt im Konzept des ökologischen Fußabdrucks begründet. Das macht es für die Besitzerinnen und Besitzer historischer Fahrzeuge erforderlich, dass individuelle Mobilität und Oldtimer als einen Teil eines Gesamtbildes begriffen und dargestellt werden. In diesem Kontext ist grundsätzlich die individuelle Situation zu hinterfragen und in Einklang zu bringen. Es kann beispielsweise der Interkontinentalflug, dessen CO2-Ausstoß gleichbedeutend mit sieben Jahren Kleinwagenfahren ist, als Faktor und Vergleichsgröße hinzugezogen werden. In der Debatte weiterhin von Bedeutung ist die Tatsache, dass die meisten CO2-Emissionen bei der Produktion entstehen. Die Nutzung eines Oldtimers bleibt also die nachhaltigste Art der individuellen Mobilität.

Ein weiterer, nicht vernachlässigbarer Aspekt der aktuellen Debatten ist die Tatsache, dass die neuen Antriebstechnologien für ein Sozialverträglichkeitsproblem sorgen werden. Die Preise der rein elektrisch angetriebenen Pkws sind deutlich höher angesiedelt als bei den aktuellen Fahrzeugen mit Verbrennermotoren. Wichtig ist, dass wir viele unserer akademischen Argumente verständlich machen und umfassen verbreiten. Georg Sewe rät vor allem im kleinteiligen, regionalen Bereich aktiv zu werden, denn eine umfassende Imagekampagne ist nicht nur kostenintensiv, sondern produziert auch immer eine Gegenbewegung. Wichtig ist es, den Kontakt mit der Regionalpresse zu halten und einzubinden, denn die Fachpresse muss nicht überzeugt werden und erreicht vor allem die Szene.

Frank B. Mayer schlägt vor, dass Jede und Jeder Argumente bereithält, wenn er mit den wiederkehrenden Behauptungen konfrontiert wird. Wichtig bleibt stets die Betonung des Kulturguts, dass von der Szene gepflegt wird. Wenn der Oldtimer im Bereich der Mobilität eingesetzt wird, muss der Blick über den Tellerrand der Mobilität hinaus gerichtet werden, etwa durch den Vergleich mit dem Urlaubsflug, der Umweltbelastung, die durch ein Fußballspiel entsteht oder auch der grauen Energien und Gesamtenergiebilanz, die für die vermeidlich umweltschonende E-Mobilität oder im Vergleich zu einem gekauften Neuwagen anfallen. Alexander Gregor votiert für Gelassenheit und gegen proaktive Maßnahmen. Andreas Keßler zeichnet ein erklärendes Bild der gegenwärtigen Redaktionslage im Bereich der Motorjournalistik und Mobilität. In diesem Zusammenhang verweist er auf die eingeschränkte Fachkompetenz außerhalb von Fachmedien. Im Ergebnis unterstreicht er die Positionierung von Vorrednern, die zur Gelassenheit mahnen.

Johann König hebt hervor, dass in der Szene und auch in der „Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge“ viele Aspekte dazu umfassend diskutiert wurden und der AGHF-Flyer daher fünf der wichtigsten Fakten aus Sicht der Oldtimerszene betont. Hinzu ist es für jede Fahrerin/Besitzerin und jeden Fahrer/Besitzer stets ratsam, die Punkte des FIVA- Leitfadens – Für eine verantwortungsbewusste Nutzung historischer Fahrzeuge auf den Straßen von heute“ (Download auf der Seite amicale-citroen.de) zu berücksichtigen.

Wichtig bleibt es, die Sympathien in der Gesellschaft zu erhalten und für die Zukunft zu pflegen. Maximilian Sans bekräftigt die Erkenntnisse der Diskussion und rät zur Gelassenheit. Die öffentlichen-rechtlichen Medien sind für viele Oldtimerbegeisterte – vor allem bei den jüngeren – eher nicht von übergeordneter Bedeutung. Ganz besonders für die Kommunikation mit der Gesellschaft und vor allem der Jugend sind andere Wege wichtig und häufig auch nicht so kostenintensiv. Ulf Schulz hebt zum Abschluss der Diskussion noch einige sehr erfolgreiche Oldtimerbeispiele hervor: etwa die lebendige Szene in Bremen oder das „Rollende Museum“ in München mit langen Schlangen junger, interessierter Menschen. Zudem ist das gesellschaftliche Interesse am Auto anders und deutlich höher, als es in hier diskutierten und häufig negativ positionierten Medienbeiträgen suggeriert wird.

TOP 8 – Verschiedenes

Carsten Müller schlägt vor, neue Brücken zu schlagen und sich in der PAK-Sitzung im Oktober dem Nachwuchsthema auf anderem Wege zu nähern, stärker die Punkte Kommunikation und soziale Medien in den Fokus zu nehmen. Er wird dazu Marco Degenhardt kontaktieren, der nicht nur unter „Halle77“ im Internet aktiv ist, sondern vor allem auch erfolgreiche Kanäle auf YouTube und Facebook betreibt und auf diesem Wege viel Interesse für alte Autos weckt. Ein anderer Punkt muss das Thema Frauen in der Szene sein, die häufig wenig eingebunden werden. Roland Kayser schlägt vor, dass er zu der Sitzung gern auch einen Azubi mitbringt, der aus seiner Perspektive zum Thema berichtet.

Johannes Hübner weist auf den „50. Oldtimer Grand Prix am Nürburgring“ vom 11. bis 13. August 2023 hin. Anlässlich dieses Jubiläums soll ein Buch über das traditionsreichE Rennfestival des Oldtimer Motorsports erscheinen. Wer Geschichten, Beiträge, Fotos oder ähnliches, ganz besonders aus den ersten 10 bis 15 Jahren hat, kann sich gern an Johannes Hübner wenden, dessen Kontaktdaten über die verlinkte Website und auch über das Berliner Büro von Carsten Müller zu erhalten sind.

Georg Sewe verbschiedet sich von der Runde, an der er fast 13 Jahre für den DAVC, davon 11 Jahre als Präsident des Verbandes, teilgenommen hat. Künftig werden abwechselnd Nico Angleitner und Thorsten Müller für den DAVC teilnehmen.

Die Sitzung wird um 15:46 Uhr geschlossen.

Anhänge zu den TOP:

TOP 2 – Blei ECHA

TOP 3 – BHLD Panningen 2023

TOP 4 – Motorraäder

TOP 4 – Veteranenfahrt 2023

TOP 5 – ISAW 230303

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland